• Hallo zusammen,

    die erste Lesung im Bundestag zum MDK-Reformgesetz hat am 26.09.2019 statt gefunden. Nun steht die Beratung im Gesundheitsausschuss an. Interessant ist u.a. die Rede von Frau Zeulner von der CSU, die uns sagt wo es lang gehen soll.

    Wir schaffen Anreize für korrektes und transparentes Abrechnen, indem wir für fehlerhafte Abrechnungen Strafzahlungen einführen. Dass diese gedeckelt sind, ist richtig. Und ja, wir werden uns noch mal darüber unterhalten müssen, wie genau wir das „Fehlerhafte“ einer Abrechnung definieren.
    Wir verbieten das System der Aufrechnungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern mit unstreitigen Forderungen. Hier gilt es darauf zu achten, dass es auch keine Aufrechnung durch die Hintertür geben wird. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Das Gebaren der Kassen, das sie jetzt bereits teilweise an den Tag legen, indem sie ankündigen, die Rechnungsbegleichung unnötig in die Länge zu ziehen, werden wir nicht dulden und notfalls nachsteuern.
    Wir bündeln die Prüfungen der Strukturmerkmale und entlasten durch weniger unnötige Prüfungen sowohl die Krankenhäuser als auch den MD. Hier werden wir noch über den Rhythmus sprechen müssen, damit es auch gerade in der Übergangszeit gut anlaufen kann.
    Ich hoffe, wir schaffen es, in einem guten und konstruktiven Austausch auch einmal ganz offen zu denken und weitere Stellschrauben für Fehlanreize anzugehen. Eine davon ist für mich die Verweildauer, sowohl nach unten wie auch nach oben. Streitigkeiten über die Verweildauer machen den größten Teil der Prüfungen aus. Auch hier müssen wir ran.

    Ich freue mich auf die Diskussionen.

    Und ich mich erst.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • E_Horndasch 4. Oktober 2019 um 10:18

    Hat den Titel des Themas von „MDk-Reformgesetz“ zu „MDK-Reformgesetz“ geändert.
  • Hallo,

    hier ein Medientipp:

    Liveübertragung aus dem Deutschen Bundestag: Donnerstag, 7. November, 17.20 Uhr

    45-minütige Debatte zum MDK-Reformgesetz.

    Dazu wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. In erster Lesung beraten wollen die Abgeordneten zugleich einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Begründungsregelung bei Krankenhausabrechnungsprüfungen“. Die Vorlage soll im Anschluss zur weiteren Behandlung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch