Kodierung Pneumonie mit Röntgen-Thorax: Infiltrate nicht auszuschließen

  • Hallo,

    kann Pneumonie kodiert werden, wenn im Röntgen-Thorax nur: "Infiltrate nicht auszuschließen" steht, die sonstigen Kriterien (Leukozyten erhöht, Fieber, Erregerbestimmung und Antibiotikagabe) erfüllt ist.

    Der MDK beruft sich darauf, dass die Infiltrate eindeutig nachgewiesen sein müssen.

    Außerdem sollen Verdachtsdiagnosen mit Behandlung nur bei Hauptdiagnosen kodierbar sein. Soweit mir bekannt ist, trifft D008b Verdachtsdiagnose auch auf Nebendiagnosen zu.

    Vielen Dank.

    A.P.

  • Sehe ich genau wie Sie. Verdacht ist eben Verdacht, sicher ausgeschlossen werden kann nicht, es wurde behandelt, kann man so zwanglos in den DKR nachlesen. Warum sollte das nur für HD gelten? Klagen...

    Viele Grüße, viel Erfolg,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    das ist immer wieder strittig.

    In DKR D003 Nebendiagnosen heißt es: „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt. Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden...”

    Da steht nichts zur Behandlung einer Verdachtsdiagnose.

    In DKR D008 Verdachtsdiagnose heißt es: "Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind. Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde."

    Als Beispiele werden nur Fälle mit Hauptdiagnose angegeben.

    Meines Erachtens ergibt sich hieraus keine eindeutige Kodierbarkeit der Pneumonie im o.g. Fall. Die Frage ist, ob es ärztlich als Pneumonie interpretiert wurde...

    MfG

    AlterEgo

  • Als Beispiele werden nur Fälle mit Hauptdiagnose angegeben.

    Hallo,

    ob bei den Bsp. nur Fälle mit Hauptdiagnose angegeben sind, ist m. E. völlig unerheblich, da auch die Bsp. nicht alles abbilden können. Im reinen Text der DKR steht von HD nichts und daher ist diese auch für HD und ND anzuwenden. Zumindest lese ich die DKR so.

    Der MDK beruft sich darauf, dass die Infiltrate eindeutig nachgewiesen sein müssen.

    Da es sich hier ja um eine Verdachtsdiagnose handelt, sagen wir mal eine beginnende Pneumonie (noch keine sicheren Infiltrate?), die entsprechend behandelt wurde, ist m. M. nach entscheidend, dass der Verdacht auch irgendwo dokumentiert ist. Ansonsten schließe ich mich hier Herrn Blaschke an.

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Diagnostik der Pneumonie :

    • Anamnese
    • klinischer Befund
    • Labordiagnostik
    • Röntgenbefund : Infiltrat

    Wie war der klinische Befund?

    Was ist dokumentiert (Auskultation, verstärkte Bronchophonie?)

    Wir behandeln Patienten (Klinik) und keine Röntgenbilder


    Siehe auch:

    Der positive prädiktive Wert des Röntgenthorax im Vergleich zur CT liegt nur bei 27 %

    Self WH, Courtney DM, McNaughton CD, Wunderink RG, Kline JA: High discordance of chest x-ray and computed tomography for detection of pulmonary opacities in ED patients: Implications for diagnosing pneumonia. The American Journal of Emergency Medicine 2013; 31: 401–5


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo zusammen,


    um mal wieder ein bisschen Wasser in den Wein zu gießen:

    „Wir“ ( die wir hier im Forum diskutieren) behandeln sicherlich mehrheitlich keine Patienten mehr. Ich tue es jedenfalls nicht.

    Zur Ausgangsfrage: Entscheidend wäre für mich, ob die tatsächlichen Behandler den nachvollziehbaren Verdacht auf eine Pneumonie geäussert und dokumentiert und eine entsprechende zielgerichtete Therapie eingeleitet haben. Dann ist eine behandelte Verdachtsdiagnose so zu kodieren.
    Falls nur eine Software aus dem Röntgenbefund das Wort „Infiltrat“ extrahiert und dann zur Abrechnung „Pneumonie“ vorschlägt, sicher nicht. Der Graubereich dazwischen macht unseren Job so interessant, oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Einmal editiert, zuletzt von Breitmeier (12. Oktober 2019 um 15:15) aus folgendem Grund: Redaktionell

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Breitmeier,

    wieso Verwässerung? Aus der geschilderten Kasuistik geht u.a. hervor:

    ...

    kann Pneumonie kodiert werden, wenn im Röntgen-Thorax nur: "Infiltrate nicht auszuschließen" steht, die sonstigen Kriterien (Leukozyten erhöht, Fieber, Erregerbestimmung und Antibiotikagabe) erfüllt ist.

    Der MDK beruft sich darauf, dass die Infiltrate eindeutig nachgewiesen sein müssen.

    Außerdem sollen Verdachtsdiagnosen mit Behandlung nur bei Hauptdiagnosen kodierbar sein. [...]

    So langsam nähert man sich dem Punkt, dass die Krankenkassen, die von ihren Versicherten Gelder für deren Behandlung einziehen, festlegen, was die schon stattgehabte Behandlung denn nun maximal kosten dürfe... Vielleicht sollte man die Behandlung eines kranken Menschen bei ebay oder (für Privatversicherte) bei Christie's als Auktion anbieten. Könnte bei einem Euro anfangen. Der Patient darf aber (auch gegen seine Krankenversicherung) mitbieten...

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    die Doku muss stimmen denn die geschilderten sonstigen Kriterien wären auch bei einer Bronchitis vorliegend, also klinischer Befund mit Diagnosestellung ist notwendig, das Rö.- Bild nur ergänzend, also nicht zwingend; und hier auch noch "nicht auszuschließen" im Gegensatz zu keine Infiltrate.

    MfG

    rokka