• Guten Morgen,

    gestern ist hierder endgültige OPS 2020 veröffentlicht worden.

    Heute habe ich dazu das DIMDI angeschrieben:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    warum sind mit dem OPS 2020 die OPS-Kodes 9-981, 9-982 und 9-983 nicht geändert worden?Gemäß § 3 der PPP-Rl des G-BA vom 19.09.2019 (https://www.g-ba.de/beschluesse/4005/) gibt es neue Behandlungsbereiche, für die es keinen OPS-Kode gibt. Zudem sind gemäß § 6 Abs. 3 der o.g. Richtlinie die Einstufungen nun 14tägig vorzunehmen. Dies steht im Widerspruch zu den Hinweisen zum OPS-Kode 9-981, 9-982 und 9-983.Also hätten doch die Kodes entweder gestrichen (oder erweitert) werden müssen...

    Können Sie dazu bitte Stellung nehmen?"

    Ich melde mich dazu wieder, sobald eine Antwort des DIMDI vorliegt.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    interessante Frage, aber ich sehe keine Veranlassung mehr, die Kodes der Psych-PV zu kodieren (unabhängig davon, ob sie existieren oder nicht)

    Grundlage der Übermittlung dieses Kodebereiches ist


    Zusätzlich ist von Einrichtungen, die die Psychiatrie-Personalverordnung anwenden, für jeden voll- und teilstationären Behandlungsfall die tagesbezogene Einstufung der Patientin oder des Patienten in die Behandlungsbereiche nach den Anlagen 1 und 2 der Psychiatrie-Personalverordnung zu übermitteln; für die zugrunde liegende Dokumentation reicht eine Einstufung zu Beginn der Behandlung und bei jedem Wechsel des Behandlungsbereichs aus.

    Die Psychiatrie-Personalverordnung ist jedoch aufgehoben, auch die Übergangsfrist nach § 17d Abs. 1 Satz 8 läuft spätestens mit Inkrafttreten der Beschlüssen ab. Wenn es keine Psych-PV mehr gibt, dann kann sie auch nicht angewendet werden. Daher läuft sowohl der oben zitierte Pragraf, als auch der Kodebereich 9-98 ins Leere.

    Schönen Tag

  • Hallo Herr Schaffert,

    inhaltlich gebe ich Ihnen ja Recht.

    • Formal schreibt aber allein schon die PP001a der DKR-Psych 2020 vor: "Alle Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren." Es steht uns also nicht frei, selbst zu entscheiden, ob wir etwas kodieren oder eben nicht.
    • Zudem könnte man argumentieren, dass der Sinngehalt der Kodes ist und war, die Einstufungen zum Zwecke der Personalbemessung zur weiteren Systementwicklung zu kodieren, unabhängig davon, ob die Personalbemessungsgrundlage nun Psych-PV oder PPP-RL heißt.
    • Und nicht zuletzt aus Sicht des internen Controllings sind die Kodes ja durchaus nützlich...

    Vom DIMDI habe ich aber leider noch keine Antwort erhalten.

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (18. November 2019 um 13:13)

  • Hallo ck-pku

    zu Ihren Punkten 2 und 3 gebe ich Ihnen Recht. Zu Punkt 1: Die Überschrift und der Hinweis im OPS spricht eindeutig von der Psychiatrie-Personalverordnung (die es nicht mehr gibt), und die neuen Einstufungen sind eben aus diesem und dem von Ihnen genannten Grund der fehlenden Stufen gerade nicht "im OPS abbildbar".

    Schönen Gruß


  • Guten Morgen,

    sobald ich die dringend erhoffte Antwort erhalte, melde ich mich wie versprochen.

    MfG,

    ck-pku

  • Ist das hier die dringend erhoffte Antwort???

    https://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…frage/ops-9009/

    Also keine entsprechenden Kodes mehr für in 2020 aufgenommene Patienten?!?

    Hochachtung für den "Erleuchteten", der schon im Oktober die korrekte Umsetzung des OPS 2020 erfasst hatte. Fragt sich nur, warum die Kodes 9.980 etc. da überhaupt noch aufgeführt wurden?

  • Hallo zusammen,

    mal was anderes:

    was gilt für die Überlieger? Bis 31.12. mit 9.980 und dann ohne? Oder gilt da dann auch der OPS vom Aufnahmejahr, also in 2020 weiter die Pseudo-OPS? Obwohl es PsychPV nicht mehr gibt?

    Mir fehlt die Erleuchtung?! Ist jemand vielleicht eher in der Lage nach dem vielen Weihnachtsessen solche Dinge klar zu denken?

  • Hallo,

    es gelten immer die Klassifikationssysteme und Regeln des Aufnahmedatums.

    Warum die Kodes noch drin sind liegt einfach daran, dass niemand im Vorfeld daran dachte, sie zu streichen. Das ist doch wohl auch nicht besonders tragisch (sondern vielleicht einfach menschlich)

    Schöne Grüße,

  • Hallo,

    für die Psych-PV gilt das nicht. Sie endet am 31.12.2019 um Mitternacht. Ab dann gilt die PPP-RL.

    Somit sind auch für Überlieger die "Pseudo"-Codes im OPS 2018, 2019 oder 2020 nutzlos.

    Viele Grüße & einen guten Rutsch!

    NV