Guten Morgen,
wichtig ist, nachdem nun endlich die DIMDI-Klarstellung vom 23.12.2019 zu meiner o.g. Anfrage vorliegt, sich immer zu vergegenwärtigen, dass der Personalbedarf gemäß PPP-RL ab 01.01.20200 auch für Überlieger ermittelt werden muss, denn ansonsten feht Ihnen ja zukünftig das Personal für diese Patientengruppe aufgrund der fehlenden Einstufung. Daher nutzen die Psych-PV-Kodes ab 01.01.2020 praktisch gesehen niemanden mehr.
MfG
ck-pku