Hallo zusammen,
darf ich neben einer unbewerteten PEPP aus Anlage 1b ein ET abrechnen? Oder ist § 6 der PEPPV so zu verstehen, dass das wirklich nur bei einer bewerteten PEPP geht. Wir haben einen KJP Fall mit täglichen mehrstündigen Einzelbetreuungen, der aber in die PK15Z steuert.
viele Grüße
die codierfee