Aufwand für Faktor-V-Mutation

  • Werte Forummitglieder,

    ich bitte um Ihre Einschätzung:

    Ein Patient mit Faktor-V-Mutation und stattgehabten tiefen Beinvenenthrombosen und Lungenembolien sowie bestehendem Vorhofflimmern erhält eine Antikoagulation mit einem oralen Antikoagulanz.

    Ist die Faktor-V-Mutation kodierbar.

    Für Ihre Einschätzung vielen Dank.

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,

    das müsste die D68.5 (Primäre Thrombophilie) sein. Hier sind als Inklusivum Mangel an: Antithrombin-, Protein-C-, Protein-S-; Prothrombin-Gen-Mutation und Resistenz gegen aktiviertes Protein C (Faktor-V-Leiden Mutation) aufgeführt.

    VG

    AlterEgo

  • Hallo Pseudo

    Faktor-V-Leiden kann ursächlich nicht behandelt werden und wird auch prophylaktisch nicht mit Antikoagulantien behandelt. Bei stattgehabter Embolie oder Thrombose sollte man auf jeden Fall antikoagulatorisch, auch wegen der F-V-Mutation, aktiv werden. Da es aber erlaubt ist mehrere ICD-Kodes zu wählen, wenn sie vorliegen und mit EINEM (Zahlwort) Medikament behandelt werden, würde ich in Ihrem Fall die D68.5 (Dank an AlterEgo) kodieren. In anderen Fällen ohne thrombotisch/embolischem Geschehen würde ich maximal einen Eigenanamnesekode wählen.

    Möglich, dass es andere Kollegen/innen anders sehen. Aber es wäre mein Weg, auch abgeleitet von den Leitlinien der Behandlung einer F-V-Mutation.

    Gruß

    Bruce

  • Guten Tag,

    Bruce

    Sie sagen völlig zu recht:

    Faktor-V-Leiden kann ursächlich nicht behandelt werden...

    Und es erfolgt auch keine Therapie - im Sinne einer Thromboseprophylaxe - wenn die nachgewiesene Faktor-V-Leiden-Mutation keine Thrombosen nach sich zieht. Denn es gilt die Regel: "Keine Thrombose - keine Therapie!"

    Somit ist diese Therapie letztlich nur den thrombo-/embolischen Ereignissen (Z86.7) in der Eigenanamnese geschuldet, möchte man diesen Umstand kodiertechnisch Rechnung tragen. Denn eigentlich handelt es sich strenggenommen um die Prophylaxe zukünftig auftretender Ereignisse (I80.-/ I26.-). Ereignisse die für den gegenwärtigen Aufenthalt höchstwahrscheinlich nicht mal "anbahnend oder drohend" sind (D001a) und schon gar nicht "gleichzeitig mit der Hauptdiagnose bestehen oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickeln" (D003I).

    Für de Verschlüsselung der D68.5 würde ich persönlich einen anderweitigen Aufwand (z. B. spez. Gerinnungsdiagnostik) erwarten

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Beiträge.

    ... Somit ist diese Therapie letztlich nur den thrombo-/embolischen Ereignissen (Z86.7) in der Eigenanamnese geschuldet, möchte man diesen Umstand kodiertechnisch Rechnung tragen. ...s

    Hallo Kodiak,

    vielen Dank für Ihre differenzierten Überlegungen.

    Ist bei einer stattgehabten Thrombose immer eine lebenslange Antikoagulation indiziert? Nein!

    Anders bei einer nachgewiesenen Faktor-V-Leiden-Mutation (Leitlinie). Somit erfolgt aufgrund der Erkankung eine therapeutische Maßnahme.

    Ihr Hinweis auf "sich anbahnende oder drohende Krankheit" ist interessant.

    Dazu:

    • Welcher Aufwand ist erforderlich, um eine absolute Arrhythmie kodieren zu können? Reicht die Antikoagulation?
    • Ist ein Hypertonus, der behandelt wird und gut eingestellt ist, nicht mehr kodierbar, weil hyptertone RR-Werte nicht mehr vorliegen und es sich nur noch um eine Prophylaxe derartiger Wert handelt?

    Kodiertechnisch (!) geht es, so meine ich, vorliegend nicht um die um die Prophylaxe einer Thrombose, sondern um die Therapie aufgrund einer Thrombophilie, auch wenn diese medizinisch in Form der Thromboseprophylaxe erfolgt.

    Im Lichte der von Ihnen genannten Kodiervorschrift bin ich übrigens bislang davon ausgegangen, dass prophylaktische Maßnahmen dem Grunde nach nicht als Aufwand gewertet werden können.

    Bei genauem Studium der DKR ist dem nicht so: Eine sich anbahnende oder drohende Erkrankung, die danach nicht eintritt (!), ist nicht kodierbar (es sei denn, sie ist als solche im ICD genannt).

    Dies betrifft aber nicht tatsächlich vorliegende Erkrankungen.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (16. November 2019 um 14:01)

  • Guten Morgen

    Da hat "Pseudo" recht was die Kodierung der Arrhythmie und des Hypertonus und auch weitere angeht. . Schon lt. MDK kann man eine operierte Carotis-Stenose kodieren, wenn ein Patient ASS als Prophylaxe nimmt. Das Problem bei der Faktor-V-Mutation ist aber ja, dass sie nicht prinzipiell behandelt wird bzw. werden muss. Vielleicht gibt es in diesem speziellen Fall einen Mittelweg: Vielleicht, dass die Dokumentation hergibt, dass eine Thrombose vorlag oder, wie "Pseudo" auch schon schrieb, dass spezielle Diagnostik gelaufen ist. Habe hier das Gefühl, dass es schwer möglich ist, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Wäre ja nicht das erste Mal.

    Gru?

    Bruce