Hallo allerseits,
mir ist gerade eine neue kreative Kostenvermeidungstaktik einer großen KK untergekommen, zu der mich Ihre Meinungen/Erfahrungen interessieren würde:
Krankenfahrten zu vorstationärer Behandlung sind verordnungsfähig, "wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Absatz 1 SGB V verkürzt oder vermieden werden kann " - Krankentransport-Richtlinie §7(2)b)
Mit den meisten Kassen gibt es da auch keine Probleme (es geht um vorstationäres Assessment zur multimodalen Schmerztherapie).
Nun hat ein Patient von seiner Kasse die Auskunft bekommen (wurde mir auch von der KK so bestätigt), sie würden die Kosten nur übernehmen, wenn innerhalb von 5 Tagen nach dem vorstationären Termin tatsächlich eine stationäre Aufnahme erfolgt. Die KK begründet das mit der Definition von "vorstationär" in §115a(2) SGB V ("
längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung"). Das stünde auch in einer internen Arbeitsanweisung und es gäbe da keinen Spielraum.
Mein Einwand, dass ja 3 Zeilen drüber lt. §115a (1) 1. die vorstationäre Behandlung dazu dient, "die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären" und es deswegen logischerweise auch sein kann, dass nach vorstationär auch mal gar keine Aufnahme erfolgt, interessierte sie nicht weiter.
Da der Patient (schwerbehindert mit "G", aber leider ohne "aG") Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben, hat er den Termin abgesagt. Damit spart die KK also nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch gleich die wahrscheinlich indizierte stationäre Therapie. Ich bin einigermaßen upset über den Winkelzug mit den 5 Tagen (auf die Weise bleibt das Kostenrisiko ja immer erst mal beim Patienten), zumal die 5Tages-Grenze die KKen ja sonst auch nicht interessiert (zumindest, wenn's um die Vergütung geht).
Wie sind Ihre Erfahrungen mit Krankentransporten / Krankenfahrten zur vorstationären Behandlung?
Schönes Wochenende