Abnorme Befunde in der Mammographie

  • Die Patientin wird mit einem abnormen Befund in der Mammographie (R92) aufgenommen.
    Es erfolgt die Mamma-Stanzbiopsie.
    Bei Entlassung liegt der histologische Befund noch nicht vor.
    Nach Kodierregeln müsste ich nun die R 92 als Hauptdiagnose stehen lassen. Unsere Gynäkologen kodieren aber auch D 48.6 Neubildung unsicheren Verhaltens.
    Diese Kodierung führt in die DRG J62C mit einem rel. Gewicht von 0,254.
    Lasse ich jedoch die R 92 ergibt das die DRG J 63Z, rel. Gewicht 0,626
    (1000 Euro mehr).
    Wer hat eine Idee, darf ich den Befund als Hauptdiagnose kodieren?
    Herzliche Grüße aus dem schönen brandenburger Land.
    :rolleyes:

  • Hallo Mori,
    lesen Sie mal in den :kr: Seite 7, "schlüsselnummern für Symptome ..etc."
    Die N 48.6 ist eine erklärende definitive Diagnose und somit HD.
    Ihre Gynis machen das richtig!!!
    Wenn das dann ein Mamma-Ca ist, kann die Pat mit C50.x zur OP aufgenommen werden zum elektiven Eingriff.
    Ich finde es "gefährlich" eine Kodierung nach dem €-Betrag zu beurteilen :mdk: :icd: :ops: :chirurg: :vertrag: !!!!!

    Grüße aus Nürtingen
    Daniela Bahlo-Rolle

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Nochmals zur Kodierung von Symptomen.
    Die Patientin kommt lediglich mit einem suspekten Mammographiebefund. Es erfolgt die Stanzbiopsie, sie geht nach Hause. Der Befund liegt noch nicht vor.

    Die Kodierung einer Neubildung unsicheren Verhaltens (D48.6) führt in eine DRG--> J62C Bösartige Neubildungen der Mamma.
    Kodiere ich jedoch die R 92 Abnorme Befunde in der Mammographie führt das in die DRG--> J63Z Erkrankungen der Mamma außer bösartig.

    Nicht nur hier führen die Kodierungen von Neubildungen unsicheren Verhaltens in die DRG-Gruppe ....bösartiger Erkrankungen(ist doch eigentlich völlig absurd, oder?)
    Wie verhält es sich denn nun, wenn sich dann per Histo herausstellt, doch gutartig?
    Auch in nächster Zukunft wird sich nichts daran ändern, dass die Histo erst einige Tage nach Entlassung vorliegt.
    Die Gynäkologen würden natürlich gern die Kodierung der R 92 beibehalten, denn so werden angeblich wenigstens annähernd die Kosten einer Stanzbiopsie gedeckt.

    :no: :dance1: Gruß an alle MDA`s Mori:smokin: