Hallo,
ist bei der Implantation einer Daumensattelgelenkendoprothese zu Behandlung einer ausgeprägten Rhitzarthrose die Kodierung aus dem OPS 5-847.62 (Resektionsarthroplastik an Gelenken der Hand: Rekonstruktion mit alloplastischem Material und Rekonstruktion des Kapselbandapparates: Daumensattelgelenk) und dem OPS 5-824.a (Implantation einer Endoprothese an Gelenken der oberen Extremität: Daumensattelgelenkendoprothese) zulässig, oder ist der Eingriff durch den OPS 5-824.a allein vollständig abgebildet .
Die Implantation erfordert ja die Resektion (von Teilen) des Daumensattelgelenkes.
Gruß Gemini