ASV vs. vorstationäre Behandlung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage,

    die Bestrahlungsplanung für eine geplante stationäre Bestrahlung rechnen wir im Rahmen der Ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV-§ 116b neu) separat ab.

    Die Kassen lehnen die Bezahlung mit der Begründung ab, dass die Bestrahlungsplanung vorstationär zu erbringen ist. Diese Leistung ist dann mit der DRG abgegolten.

    Ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt ist, zumal der Patient bereits im Vorfeld im Rahmen der ASV behandelt wird.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir damit umgehen sollen.

  • Nun ja - mal aus dem Bauch raus: Vorstationäre Behandlung dienst lt. §115a SGB V u.a. dazu, die vollstationäre Behandlung vorzubereiten - also genau das, was Sie tun. Bei der ASV geht es um ambulante Erbringung von Diagnostik und Therapie (auch wenn ich zugeben muss, dass sich mir als Kliniker die elaborierte Poesie des §116b nicht vollständig erschließt).

    Wie haben Sie das denn vor Einführung der ASV gehandhabt? Ich bin mir ziemlich sicher, dass 116b nicht dazu gedacht war, zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten für eigentlich in der DRG inkludierte Leistungen zu schaffen...

    Schönes Wochenende