• Guten Tag zusammen,

    eine Patientin kommt zur qualifizierten Entgiftung um im direkten Anschluss eine Therapie auf der DBT - Station durchzuführen. Sie war 14 Tage zur QE und im Anschluss 50 Tage auf der DBT Station. Bekannte Diagnosen F10.0 F10.2 und F60.31.

    Was ist ihrer Meinung nach die HD und was die ND?

    Mit freundlichen Grüßen

    ego_noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Die Dialektisch-Behaviorale Therapie ist eine spezielle Therapie für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, also für die F60.31

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Ja, das war auch meine erste Ansicht. Jedoch kam die Patientin nicht zur Aufnahme zur QE und zur DBT - Behandlung sondern kam zur Entgiftung und erhielt im Anschluss eine DBT - Behandlung.

    Den größeren Ressourcenverbrauch zur Wahl der Hauptdiagnose sehe ich z.B. dann, wenn ein Patient eine F11.2 , F10.2 und F13.2 und daraus eine gewählt wird.

    Das Schwierige in dieser Situation ist für mich, dass die F60.31 zwar auch bereits zur Aufnahme bestand, sie jedoch nicht als zugrundeliegende Erkrankung deklariert werden kann, noch der Aufnahmegrund sich darin wieder spiegelt.

    Gibt es weitere Meinungen?

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo Kodiere_nosill,

    die Entscheidung ist in der Tat im psychiatrischen Bereich besonders schwierig.

    Ich würde auch nicht in Richtung der zugrunde liegende Erkrankung argumentieren, das ist psychiatrisch ja häufig gar nicht so leicht festzustellen.

    In der Definition der HD (PD002a) geht ja um die "Veranlassung des Aufnahme". Wenn bereits in der Aufnahmesituation klar war, dass sowohl die F10.2 als auch die F60.31 vorliegt und behandelt wird, ist bei "konkurrierende Diagnosen" tatsächlich diejenige mit dem höheren Ressourcenverbrauch als HD kodierbar. Wenn die Symptomatik und Behandlungsbedürftigkeit der F60.31 auch so (möglichst am Aufnahmetag) dokumentiert ist, spräche einiges für die F60.31 als HD. Ich würde den Aufwand auch nicht erst in einer DBT sehen, sondern ggf. auch schon während des Entzuges durch stimmungsstabilisierende Gespräche/Maßnahmen.

    Wenn allerdings - so wie sie es beschreiben - der Patient "erstmal" zur QE kam und erst später innerhalb des Aufenthaltes ein spezifischer Aufwand für eine F60.31 notwendig wird, dann wäre aus meiner Sicht die F10.2 die Veranlassung der Aufnahme und damit die HD.


    Ich freue mich auch über gegenteilige Einschätzungen, da wir auch immer wieder vor ähnlichen Fragen stehen.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Vielen Dank für die Einschätzung - wir haben uns abschließend für die F10.2 als HD entschieden. Die Diagnose der F60.31 war zwar bereits zur Aufnahme bekannt, die Entscheidung zur Weiterbehandlung in einem anderes Behandlungssetting kam jedoch erst im Verlauf der QE.

    Mit freundlichen Grüßen

    ego_noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger