Psych-PV-Einstufung nach A1 in Solitärtageskliniken

  • Hallo zusammen,

    wir stufen schon historisch gesehen in unserer Tagesklinik die Patienten ohne vorheriger stationärer Behandlung nach A1, modifiziert um eine Reduktion der pflegerischen Behandlungsminuten von 7Tage 714 Stunden auf 5 Tage / 8 Stunden ein.

    Ich meine auch, dass sich dazu einmal eine Mandanteninformation im Internet gefunden habe, die sich hier auf Solitärtageskliniken bezieht und diese dieses Vorgehen als statthaft ansieht. Bisher gab es bei den Verhandlungspartnern zur Pflegesatzverhandlung auch noch keine Einwände gegen diese Einstufungen, wir haben sie natürlich auch nie explizit darauf hingewiesen. :) Ich dachte ich müsste nun einmal für mich einen gute Begründung dazu finden. Weiß da jemand etwas dazu, evtl. gabe es einmal ein Schiedsstellen spruch oder ähnliches?

    Danke

    Dirk

    Dirk Kühler

  • Guten Abend Herr Kühler,

    im Kunze/Kaltenbach "Psychiatrie-Personalverordnung" sind Erläuterungen zur Psych-PV abgedruckt. Die fragliche Passage finden Sie in den Erläuterungen zu Anlage 1 der Psych-PV unter 1.6:

    "[…] Es gibt jedoch tagesklinische Behandlungen, zu denen die Kranken primär, d. h. ohne vorangegangene vollstationäre Behandlung aufgenommen werden. Diese Patienten sind akut krank. Die Minutenwerte nach Behandlungsbereich A 6 sind dann nicht bedarfsgerecht. Der Behandlungsbedarf entspricht etwa der Regelbehandlung nach Behandlungsbereich A 1, vermindert um den besonderen Aufwand für vollstationäre Behandlung, z. B. Regeldienstzeiten, Wochentagefaktor."

    Im der vierten Auflage handelt es sich um Seite 205.

    Beste Grüße!

    Gruß

    Norbert Schmitt