Hallo zusammen,
wir stufen schon historisch gesehen in unserer Tagesklinik die Patienten ohne vorheriger stationärer Behandlung nach A1, modifiziert um eine Reduktion der pflegerischen Behandlungsminuten von 7Tage 714 Stunden auf 5 Tage / 8 Stunden ein.
Ich meine auch, dass sich dazu einmal eine Mandanteninformation im Internet gefunden habe, die sich hier auf Solitärtageskliniken bezieht und diese dieses Vorgehen als statthaft ansieht. Bisher gab es bei den Verhandlungspartnern zur Pflegesatzverhandlung auch noch keine Einwände gegen diese Einstufungen, wir haben sie natürlich auch nie explizit darauf hingewiesen. Ich dachte ich müsste nun einmal für mich einen gute Begründung dazu finden. Weiß da jemand etwas dazu, evtl. gabe es einmal ein Schiedsstellen spruch oder ähnliches?
Danke
Dirk