Aufwärtsverlegung zur akuten komplexen Koronarintervention = primäre Fehlbelegung

  • Liebe Foristen,

    nachfolgend möchte ich aus aktuellem Anlass die Sicht eines MDK-Gutachters zum Besten geben, welche mir von ihrer Argumentationslogik her so noch nicht untergekommen ist (Ihnen vielleicht?):

    Sachverhalt: 86-jähriger Pat. wird mit kardialer Dekompensation und Stauungspneumonie in einem KH der Grund- und Regelversorgung notfallmäßig aufgenommen. Med. Rekompensation erfolgreich, allerdings im Verlauf signifikanter Troponinanstieg (also NSTEMI), daher dort nach Stabilisierung am 6.-ten Tag diagnostischer Herzkatheter: Hauptstammstenose mit koronarer 3-Gefäßerkrankung. Operabel (ACBOP) ist der ältere Herr (u.a. Diabetes, Vorhofflimmern, Z.n. Apoplex, Eisenmangelanämie...) nicht, daher Verlegung am Folgetag zu uns (Zentralversorger) zur komplexen Koronarintervention (u.a. weil hier auch erweiterte Möglichkeiten der Kreislaufunterstützung und der Intensivtherapie vorhanden sind). Kathetereingriff an Hauptstamm, RIVA- und RCX-Abgängen, 3 Stents. Bei der Intervention kardiogener Schock. Schließlich hat der Pat. aber nach 4 Tagen Intensivtherapie und weiteren 7 Tagen auf Normalstation erfreulicherweise alles gut überstanden und wurde nachhause entlassen.

    KK lässt den Fall (respektive: den Aufenthalt bei uns) vom MDK prüfen mit folgendem Ergebnis: "die stat. Aufnahme in der größeren Klinik bzw. die Verlegung dorthin wäre vermeidbar gewesen, da die Behandlung in dem Krankenhaus, wo sie begonnen wurde (also dem Grund- u. Regelversorger) auch hätte zu Ende gebracht werden können. Somit primäre Fehlbelegung".

    Natürlich rieb ich mir die Augen, dachte, ich lese den "Postillion" und schrieb der KK, dass wir diese Sichtweise medizinisch nicht nachvollziehen können. Die Verlegung zu uns war medizinisch notwendig, und für den Pat. lebensrettend. Lapidare Antwort der KK (gestern erhalten): "nach erneuter Durchsicht durch unseren beratenden Arzt können wir Ihrem Nachverfahren nicht zustimmen".

    ZACK!! Damit wurde wieder von KK/MDK ein Fall von "Fehlabrechnung" aufgedeckt. Wird Zeit, dass das MDK-Reformgesetz endlich scharf geschaltet wird! Der "strittige Betrag" ist hier übrigens - da "primäre Fehlbelegung" - 100% ("all in" sage ich jetzt mal). Darüber hinaus "können" jetzt alle Krankenhäuser - dieser Logik folgend - "alles" (bzw. sollten dies können) ... allerdings nur, bis sie evtl. tatsächlich Leistungen erbringen, welche bestimmte Strukturmerkmale erfordern. Dann gilt auch für sie "all in".

    So preiswert (pardon: "wirtschaftlich und zweckmäßig") kann heute qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sein!

  • Hallo Cardiot,


    der Fall klingt schräg und erscheint mir für die Kasse nicht justiziabel. Ich hätte eher Zweifel an der Verweildauer im ersten KHS...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    bin mal gespannt; natürlich werden wir klagen. Aber wie das so ist auf hoher See und vor Gericht...

    Bezügl. Ihrer Einschätzung zur VWD im zuverlegenden KH kann ich nicht widersprechen ;)

    Beste Grüße

  • Ich vermute ganz stark, dass die VWD im ersten KH auch geprüft worden ist, somit "Maximalausbeute" für die Kasse.

    Das "System" kann Neueinsteigern nicht mehr begreiflich gemacht werden. *kopfschüttel*

    Grüße in die Runde

  • Gab es da nicht neulich eine Initiative, wo die LKGen krasse Fälle sammeln und im Rahmen einer Kampagne veröffentlichen wollten, das hört sich doch nach einem Kandidaten an... :/

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    ich kommuniziere generell diese neuen Fallkonstellationen (diesen Klassiker hatte ich auch schon...) klinikintern gerne mit "es wird wieder eine neue Sau durch Dorf getrieben" oder "es wurde seitens der Kasse wieder ein Testballon gestartet"...

    Tatsächlich heißt die Vorgabe Klage, dann hat die Kasse das Ergebnis was sie wollte. Meist ist dann Ruhe.

    Leider gibt es immer wieder diese Tests, nach dem Motto in Krankenhaus A und B waren wir damit erfolgreich, probieren wir das doch auch mal bei den anderen aus... Leider läuft das so.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen,

    bezogen auf die KK haben Sie alle natürlich Recht, aber was mich weitaus mehr plättet ist das, worauf sich die KK zur "Untermauerung" ihrer Sichtweise stützt: das MDK-Gutachten! Selbiges hat ja ein Arzt erstellt...und jetzt mal abseits der Diskussion um MDK-Gutachter, deren Facharztstatus und das Fachgebiet eines zu begutachtenden Falles: dass es im stationären Gesundheitswesen hin und wieder Aufwärtsverlegungen gibt (weil zB die Lebertransplantation nicht unbedingt im Kreiskrankenhaus Tiefschwarzwald durchgeführt wird), ist vermutlich auch einem ehemaligen Pathologen geläufig...

    Beste Grüße

  • Hallo nochmal,

    deswegen sind die Gutachter ja nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen und nicht an gängige Praxis, Praktikabilität oder sinnvolle und nachvollziehbare Entscheidungen gebunden. [Ironie aus]

    Liebe Grüße aus Sachsen