Abrechnung der Kosten für Blutgerinnungsfaktoren bei Erreichen eines Schwellenwertes / z.B. ZE2019-138 Gabe von Fibrinogenkonzentrat

  • In der Fußnote 9) des ZE2019-138 des Zusatzentgelte-Kataloges/ Anlage 6 heißt es :

    Für das Jahr 2019 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 2.500,- Euro für den im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Betrag. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

    Bedeutet dieses konkret : Sobald der Patient in seinem Aufenthalt Fibrinogenkonzentrat mit einem belegbaren Einkaufspreis > 2.500,- Euro erhalten hat (Voraussetzung : ein entsprechenden ICD-Code liegt vor), können zusätzlich die entstandenen Kosten für sämtliche Blutgerinnungsfaktoren, die der Patient erhalten hat, geltend gemacht werden ?! Also auch die entstandenen Kosten für z.B. 3.000 IE PPSB (OPS 8-81252 generiert in der Menge bis 3.500 IE Prothrombinkomplex kein eigenes abrechenbares ZE 30) ?

    Vergleichbar müßte das dann ja auch für die Zusatzentgelte gelten, die z.B. mit der Fußnote 8.) oder 10.) versehen sind, oder habe ich da einen grundsätzlichen Denk/ Verständnisfehler ?

    Vielen Dank an die Experten hier im Forum !

  • Hallo Schmid-J,

    die Gesamtsumme bezieht sich immer auf die einzelnen Bereiche, in Ihrem Fall also nur für Fibrinogen. Für die einzelnen Bereiche gilt entsprechend der vorgegebene Schwellenwert.

    MfG

    nails

  • Hallo,

    zu dem Thema nochmal eine Frage:

    "einzeln" aber "Gesamtsumme" bei verschiedenen Blutgerinngsfaktoren-ZE's passt ja irgendwie nicht:

    Beispielfall Patient 2022 mit ZE30 + ZE138+ZE139

    ZE138 Schwellenwert 2500 Euro

    ZE139 Schwellenwert 6000 Euro

    wird jetzt zur Berechnung des Schwellenwertes nun jeweils nur einzeln geschaut oder doch in der Gesamtsumme? sprich wenn ich mit 138 alleine nicht über 2500 Euro komme aber mit den Werten für 138+139 oder ggf. +ZE30 zusammen dann bekomme ich dann doch etwas?; aber was? ok wird unlogisch... Ach Mist ich verstehe einfach nicht was die dann am Ende mit der Gesamtsumme meinen die für alle Blutgerinnungsfaktoren zusammen bezahlt werden soll...

    gibt es irgendwo eine Sammlung von komplexeren Beispielfällen an denen man die verschieden Konstellationen erlernen kann, irgendiwe hab ich bei diesem Thema ein Brett vor dem Kopf?!

    MfG

    rokka

  • Hallo nochmal,

    ich glaube ich bin jetzt selber drauf gekommen:

    da ja für das ZE xxxx139 mehrere OPS/Gerinnungsfaktoren gelten meint man wohl damit die Gesamtsumme aller Gerinnungsfaktoren innerhalb des ZE xxxx139. Davon abgelöst das ZE xxxx138 was man für sich betrachten muss, in dem aber nur das Fibrinogen aufgeführt ist - schon echt blöd, dass das auch noch getrennt wurde, aber wohl auch Absicht damit wir weniger über die Schwellenwerte kommen,

    da man eben nicht ZE 138 und ZE139 als Gesamtsumme zusammenzählen darf.

    Sehe ich das nun richtig so?

    MfG

    rokka