Akutes Nierenversagen oder Crush-Syndrom

  • Guten Tag zusammen,

    folgende Fallkonstellation:

    Aufnahme und Behandlung wegen eines akuten Nierenversagens Grad 3. Als Ursache wird Rhabdomyolyse nach Sturz sowie eine Einnahme vom Statin angegeben.

    Kodiert wurde N17.93 (Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 3). MDK ändert die Hauptdiagnose in T79.5 (Traumatische Anurie) mit dem Hinweis „ursachliche Kodierung“.

    Aus meiner Sicht ist N17.93 spezifischer als T79.5. Außerdem besagt die DKR D012i, dass die Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung nur für das Kreuz-

    /Stern-System gilt. In diesem konkreten Fall gab es darüber hinaus noch eine weitere mögliche Ursache für die Entwicklung eines akuten Nierenversagens.

    Wie sehen Sie das?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo C-3PO

    Ich kodiere in solchen Fällen das ANV. Der Patient ist deswegen aufgenommen und behandelt worden. Die Ursache des ANV wäre dann Nebendiagnose. Ansonsten könnte man in solchen Fällen auch immer rückdatieren bis zur "Geburt eines Einlings". Die HD Nierenversagen wird auch von der SEG4-Empfehlung des MDK Nr. 66 untermauert.

  • Hallo,


    ich würde hier anders argumentieren. Unter T79.5 steht Crush-Syndrom. Wenn es für ein Syndrom in den ICD-10-Verzeichnissen einen spezifischen Kode gibt, so ist er für dieses Syndrom zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms (hier das ANV) die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird. (DKRD004).

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Fr. Dr. Klapos,

    es steht aber auch ein Nierenversagen nach Zerquetschung (ob da wirklich eine Zerquetschung im reinen Wortsinn vorgelegen haben muß?) Für mich war das Nierenversagen in der T79.5 gedanklich "immer mit drin", der Kode also alles abbildet, allerdings steht unter N17-N19 auch kein Exklusivum :/

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (17. Dezember 2019 um 14:17)

  • Hallo,

    es gab für das Jahr 2020 einen Vorschlag des Sozialmed. Dienst der Deutschen Rentenversicherung KBS:

    Ergänzung des Hinweistextes bei T79.5: "Soll das Stadium des akuten Nierenversagens angegeben werden, ist eine zusätzliche
    Schlüsselnummer aus N17.‐ zu benutzen."

    Dieser Vorschlag wurde aber leider nicht umgesetzt.

    Jetzt kann man überlegen: Warum nicht...….

    Gruß

    B.W.

  • Vielen Dank an Alle für Ihre Einschätzungen!

    M.M.n. ist N17.* spezifischer (da sowohl die Art (akut), als auch das Stadium angegeben werden können). Es gibt im ICD-Katalog sicherlich auch N99.0 und T79.5, wobei diese tragen eher zur Präzisierung bei. Aus meiner Sicht sind das Nebendiagnosen.

    Ein Sonderfall ist O90.4 (Postpartales akutes Nierenversagen), wie auch viele andere Codes aus dem Kapitel "O"; dabei steht in diesem Fall das Wort "akut" immerhin schon im Text und das Stadium extra angegeben werden darf.

    Schön wäre es, wenn diese Kodierung verbindlich geregelt wäre (letztendlich egal wie rum, nur einheitlich). Es kann nicht sein, dass es bei gleicher durchgeführter Behandlung durch Änderung von N17.* auf T79.5 zu einer Differenz in der Abrechnung in vierstelliger Höhe kommt.

    Viele Grüße!

  • Schön wäre es, wenn diese Kodierung verbindlich geregelt wäre (letztendlich egal wie rum, nur einheitlich). Es kann nicht sein, dass es bei gleicher durchgeführter Behandlung durch Änderung von N17.* auf T79.5 zu einer Differenz in der Abrechnung in vierstelliger Höhe kommt.

    Eben genau das! kostentechnisch angleichen (z.B. bei sehr schweren teureren Fällen z.B. durch DialyseOPS hochgetriggert). Gleiches gilt für N99.0 da streitet der MDK auch da ja "spezifischer als N17.9 =nicht näher bezeichnet"

    MfG

    rokka