Hallo Forum, insbesondere Herr Heller,
wir befragen unsere Versicherten in solchen oder ähnlichen Fällen auch. Allerdings tun wir dies schriftlich in Form eines Fragebogens mit offenen Fragen (nicht suggestiv), damit wir dies auch gegenüber dem Krankenhaus dokumentieren können.
Wenn wir Einwände aufgrund der Befragung haben, wird der Fragebogen von uns als Anlage dem Krankenhaus zur Verfügung gestellt.
Ich halte das für etwas geschickter als eine telefonische Befragung, die in der Tat rechtlich keine große Bedeutung haben dürfte.
Gruß,
ToDo