Rechnungskürzung durch Kostenträger schon vor MDK-Prüfung??

  • Hallo,

    heute sind bei uns erstmals Schreiben einer großen KK eingegangen, in denen einerseits die MDK-Prüfung angekündigt wird, andererseits aber mitgeteilt wird, dass die potenziell strittigen Punkte kassenseitig schon jetzt von der Rechnung abgezogen werden und somit eine reduzierte Zahlung erfolgt.

    Ich hörte, dass dies in anderen Bundesländern schon länger gängig ist.

    Gibt es dazu schon irgendwo Erfahrungen, welche Schritte nötig/sinnvoll/erfolgversprechend sind? Gibt es schon Klagen oder Rechtsprechungen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Handlungsweise einfach so hingenommen wird.

    Viele Grüße,

    s.brand

  • Hallo sbrand,

    das Thema gab es insbesondere in NRW schon vor Jahren einmal, nachdem dort ja die Verrechnung seitens der KKen bis 2015 landesvertraglich überwiegend nicht zulässig war. Teilweise haben Kliniken dann direkt nach Eintritt der Fälligkeit zigfach Klage erhoben, was aber natürlich einen erheblichen Aufwand darstellt. Strittig war dann insbesondere in den Fällen, in denen keine Kürzung herauskam, wer die Klagekosten zu tragen hatte, wenn die KK dann nachträglich die Rechnung gezahlt hat. Hier gab es m.W. unterschiedliche Kostenentscheidungen der SG.

    M.E. sollten Sie hier direkt den politischen Weg wählen und die Landeskrankenhausgesellschaft sowie die Aufsichtsbehörde einschalten und ggf. auch das BMG, nachdem ja von dort auf der letzten DGfM-Herbsttagung die Ansage kam, dass man davon ausgehe, dass die Kassen zunächst einmal immer zahlen (müssen) und eben die Verschiebung des Klagerisikos gerade nicht durch Zurückbehalten von fälligen Zahlungen unterlaufen werden darf.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir,

    danke für die ausführliche Antwort und Ihren Rat, den wir wohl befolgen werden.

    Mich wundert nur, dass diese Schritte in NRW noch nicht unternommen wurden. Oder hat man nur kein Gehör gefunden? Vielleicht kommen ja auch von Betroffenen noch Beiträge.

    Viele Grüße,

    s.brand

  • Hallo,

    gab (gibt) es nicht eine Rechtsnorm, wonach die KK (in begründeten Einzelfällen) nur den unstrittigen Teil der Rechnung zahlen muss bis zur Klärung durch den MD(K)?

    Leider finde ich dazu nichts mehr. Vielleicht ist es auch nur eine falsche Erinnerungsspur...

    Viele Grüße - NV