Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

  • Hallo zusammen,

    das BMG hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Date…lversorgung.pdf

    Ich habe ihn mir angesehen und eine kleine Übersicht und Bewertung erstellt: https://www.klinikverbund-hessen.de/fachinformatio…versorgung.html

    Schöne Grüße,

  • Tag,

    Mir gefällt das hier besonders gut:

    Zitat

    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Die Errichtung von INZ führen bei den betroffenen Krankenhäusern zu einem einmaligen

    Erfüllungsaufwand in Höhe von jeweils maximal 13.500 Euro für die Vereinbarung der Kooperationsverträge

    mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

    Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

    Aus der Berichtspflicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Stand der Vereinbarungen

    zum Ersteinschätzungsverfahren des GNL ergibt sich für die Kassenärztliche

    Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt ein Erfüllungsaufwand

    in Höhe von rund 2.500 Euro, der erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten und anschließend

    in einem Abstand von zwei Kalenderjahren anfällt.

    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Vereinbarung

    der Kooperationsverträge mit den Krankenhäusern über die INZ in Höhe von

    jeweils maximal 16.000 Euro.

    Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

    und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sowie bei den Landesverbänden der

    Krankenkassen und den Ersatzkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landeskrankenhausgesellschaften

    entsteht im Zusammenhang mit der Vergütung von INZ einmaliger

    Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 217.000 Euro.

    Den Krankenkassen entstehen für die Information ihrer Versicherten über das nächstgelegene

    INZ und über das GNL geringe, nicht quantifizierbare Erfüllungsaufwände.

    F. Weitere Kosten

    Keine.

    Keine weiteren Kosten bei gemeinsam betriebenen Notfalleinrichtungen? Bar jeder Vernunft.

    Gruß

    merguet

  • Erfüllungsaufwand in Höhe von jeweils maximal 13.500 Euro für die Vereinbarung der Kooperationsverträge

    mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

    Interessant, dass mir das BMG jetzt meine Beraterhonorare vorschreibt...?! Auf der anderen Seite sind € 13500 ja kein Pappenstiel und es ist doch nett, wenn ich dann zukünftig darauf verweisen kann, dass das BMG schon die Kosten kalkuliert hat - aber warum wird dann bei den KVen eigentlich mit € 2500 mehr kalkuliert? :/:S

    MfG, RA Berbuir