PPP-RL in der Praxis

  • Hallo,

    eine weitere Frage an die Expertenrunde:

    Kann am Stichtag P2 eingestuft werden, wenn nicht OPS 9-62 oder 9-63 in der OPS-Einstufung erfasst sind sondern 9-61 (Intensiv), aber 3 TE pro Woche erfüllt sind?

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag in die Runde, 

    ich würde hier keine P2-Einstufung vornehmen. Aus der P2-Eingruppierungsempfehlung: "Dies ist eine komplexe psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung, bei der die Psychotherapie im Vordergrund steht. Eine psychopharmakologische Mitbehandlung ist dabei nicht ausgeschlossen."

    Ich frage mich, wie die Psychotherapie mit P2 im Vordergrund stehen soll, wenn zugleich beim OPS die Intensivbehandlung 9-61 (statt 9-62/9-63) im Vordergrund gesehen wird.

    Viele Grüße, M. Klee

  • Hallo zusammen,

    bei uns gibt es eine Diskussion über die richtige Einstufung in P1/P2.

    Unsere Psychosomatiker haben als Ziel die Einstufung aller Patienten in P2 .

    Die Strukturmerkmale werden erfüllt. Der Knackpunkt sind die 3 TE ärztl./psychologische TE pro Woche. Der Therapieplan umfasst 2 TE Einzel und den Rest Gruppentherapie pro Woche. Die 3 TE wären also erfüllt. Jetzt ist es aber so, dass der Therapieplan auf die Tage von Montags bis Freitags konzipiert ist. Die Einzelgespräche aber an unterschiedlichen Wochentagen stattfinden können.

    Bei der Stichtagserhebung gehe ich danach in welcher Behandlungswoche nach Aufnahme der ST liegt und ob in diesem Abschnitt die TE erreicht wurden. Dadurch kann es dazu kommen, dass in einer Behandlungswoche nur 1 TE Einzel erreicht wurde, in der Folgewoche dafür aber 3 und ich den Patienten entsprechend in P1 oder P2 einstufe.

    Dies führt zu ärztlichem Widerspruch...

    Unser KIS berechnet die Therapiewochen natürlich auch nach dem Aufnahmetag.

    Hat jemand dazu eine Idee? Vielleicht nur Montags Patienten aufnehmen^^:?:

    Es wäre nett wenn ich erfahren würde wie andere Kliniken damit umgehen oder ob das in anderen Kliniken überhaupt ein Thema ist.

    Viele Grüße und einen sonnigen Nachmittag

    Suse

  • Hallo Suse,

    aus meiner Sicht ist das durch die Eingruppierungsempfehlungen die P1 und P2 (bzw. P3 und P4) in der PPP-RL (Anlage 2) klar definiert.

    Dort wird der Behandlungsbereich P2 (bzw. P4) an die Voraussetzungen des OPS 9-63 und somit auch die 3 TE (durch ärztl. und psycholog. Einzel- und Gruppentherapie) geknüpft.

    Das bedeutet aus meiner Sicht, wenn der PPP-RL-Stichtag in ein OPS-Intervall wo diese 3 TE (durch ärztl. und psycholog. Einzel- und Gruppentherapie) nicht erbracht werden, kann der OPS 9-63 nicht kodiert und somit auch nicht der Behandlungsbereich P2 (bzw. P4) für diesen PPP-RL-Stichtag verwendet werden. Es müsste der Behandlungsbereich P1 (bzw. P3) für diesen PPP-RL-Stichtag verwendet werden.

    Teilweise ist es so, dass an PPP-RL-Stichtagen noch gar nicht vorausgesehen werden kann ob die 3 TE (durch ärztl. und psycholog. Einzel- und Gruppentherapie) im dem OPS-Intervall im dem der PPP-RL-Stichtag liegt erbracht werden.

    In der Praxis machen wir das bei uns so, dass die Einstufung für den PPP-RL-Stichtag nach Ende des OPS-Intervalls im dem der PPP-RL-Stichtag liegt vorgenommen oder korrigiert wird.

    Viele Grüße

  • Guten Tag zusammen,

    vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen. Wir fragen uns gerade, was konkret die Behandlungstage bei Patientinnen oder Patienten mit landesrechtlicher Verpflichtung im Sinne einer regionalen Pflichtversorgung zur Aufnahme sind, die in Reiter A1 des "Service"-Dokumentes eingetragen werden müssen? Was für Tage sind damit gemeint?

    Freue mich auf eine Antwort.

    Schöne Grüße

    TiBo

  • Hallo Thomas,

    danke für die Rückmeldung.

    So lese ich die Eingruppierungsempfehlungen auch.

    Aber unser psychosomatischer Chef mag die P1 Einstufungen nicht akzeptieren weil in seiner Behandlungswoche von Mo-Fr die 3 TE erreicht werden!

    Bei uns wird auch 1 Woche nach dem Stichtag eingestuft damit die Behandlungswochen abgeschlossen sind.

    Viele Grüße

    Suse

  • Hallo,

    die Frage von Suse vom 21.04.2021 bezweckt doch im Kern die Absicht, mit einer P2-Einstufung höhere Minutenwerte als mit einer P1-Einstufung zu bewirken. Aber warum? Das würde doch im Nachweis nur bedeuten, dass man höhere Mindest-VKS für die Berufsgruppen in der Psychosomatik nachweisen muss, nicht aber, dass man mehr Personal braucht! Denn die PPP-RL ist eben kein Personalbemessungsinstrument!

    Vielleicht will Suse erläutern, was mit der organisatorischen Umstellung mit dem Ziel der Einstufung nach P2 (statt P1) bezweckt wird?

    MfG

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    meiner Meinung nach sollte die Einstufung so erfolgen wie die Eingruppierungsempfehlungen es vorgeben und wie es der Realität, bzw. der Dokumentation, entspricht. . Und wenn in der Behandlungswoche keine 3 TE anfallen und in der kalendarischen schon, stufe ich den Patienten in P1 ein.

    Das gefällt aber dem psychosomatischen Chefarzt nicht weil er meint, mit einer P2 könne er seinen Personalbedarf begründen.

    Auch in unserer Psychiatrie herrscht die Meinung vor, je mehr Intensivpatienten um so besser.

    Ihre Argumente habe ich auch schon vorgebracht.

    Jetzt wünsche ich erstmal ein schönes Wochenende

    Viele Grüße

    Suse