Guten Tag zusammen,
wer in diesem Kreis nutzt die Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V und hier die Verwendung der Nachrichten KHIN bzw. KANT beim Entlassmanagement?
Nach dessen Verabschiedung zum 01.01.2019 sollte es doch in einigen Bereichen schon mal verwendet worden sein.
Gibt es Erfahrungsbericht über die Anforderung einer Unterstützung durch die Krankenkassen im Rahmen des Entlassmanagements via KHIN?
Danke für Antworten.