• Guten Tag zusammen,

    wer in diesem Kreis nutzt die Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V und hier die Verwendung der Nachrichten KHIN bzw. KANT beim Entlassmanagement?

    Nach dessen Verabschiedung zum 01.01.2019 sollte es doch in einigen Bereichen schon mal verwendet worden sein.

    Gibt es Erfahrungsbericht über die Anforderung einer Unterstützung durch die Krankenkassen im Rahmen des Entlassmanagements via KHIN?

    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo E_Horndasch,

    wir verwenden diese Nachrichtentypen ab und an und bisher lief das ganze ohne Probleme ab.

    Die Krankenkassen werden über die bereits kontaktierten Stellen informiert und es wird um Mithilfe gebeten. Im Anschluss gibts meist ein Telefonat mit dem Ansprechpartner und es erfolgt ein Austausch von Daten.

    Allein vor der Hintergrund möglicher Prüfungen durch den MD ist es ein wunderbarer Nachweis, dass man sein Möglichstes getan hat und der Patient eben nicht früher verlegt werden konnte.

    Viele Grüße

  • Guten Tag zusammen,

    die Mitteilung/Information zur Übergangspflege nach §39e SGB V soll ja elektronisch mit den Kostenträgern kommuniziert werden. Gibt es hier im Forum schon Erfahrungswerte bezüglich KHIN/KANT und deren Akzeptanz?

    Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo,

    es gibt ja erst einen Vertrag zur Übergangspflege. Seitens der Bayerischen KHG wird da am 01.06. eine Info-Veranstaltung stattfinden. Dann wissen wir mehr (hoffentlich)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Sorry, habe mich missverständlich ausgedrückt. Es gibt bisher einen Vertrag (In Bayern), der genau das regelt. Aus der Präambel:

    Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben mit der Vereinbarung über eine einheitliche und nachprüfbare Dokumentation zum Vorliegen der Voraussetzungen der Übergangspflege gemäß § 39e Absatz 1 SGB V (Dokumentations-Vereinbarung Übergangspflege), bereits Regelungen getroffen, die durch diese Landesvereinbarung ergänzt werden. Leistungen der Übergangspflege werden durch die GKV ausschließlich nach den Regeln dieser Vereinbarung finanziert.

    Inhalt des Vertrags sind:

    Voraussetzungen, Inhalt der Leistungen, Vergütung (255 EUR pro Tag) und natürlich Abrechnungsprüfung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch