Liebe Foristen,
aufgrund der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten für "bedside-Pflege" haben ja alle DRGs des FP-Kataloges automatisch eine Abwertung erfahren und heißen deswegen aDRGs. So weit so klar. Um aber nach wie vor Katalogeffekte zwischen den Jahren beurteilen zu können, stellt sich mir die Frage, wie dies sinnvollerweise erfolgen kann, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Ich persönlich würde so vorgehen, dass ich die tagesbezogenen Bewertungsrelationen für Pflege aus dem FP-Katalog 2020 je aDRG mit der mittleren VWD dieser DRG multipliziere und zum nominalen RG dieser aDRG hinzuzähle. Damit hätte ich einen "fiktiven", nicht um Pflegepersonalkosten bereinigten Katalog 2020, welchen ich dann dem Katalog 2019 gegenüberstellen könnte.
Würden Sie bezüglich dieses Vorgehens mit mir d'accord gehen?
So wie ich das InEK in seinem Abschlussbericht zum Systemjahr 2020 verstanden habe, wurden eben so die Pflege-Bewertungsrelationen ja ermittelt, nur vice versa: Mittlere Istkosten der Pflege dividiert durch den Korrekturwert von €3.094,86 = RG-Anteil für Pflege in dieser DRG. Anschließend Division dieser RG-Anteile "Pflege" durch die VWD um den Tagesbezug herzustellen.
Lieben Dank vorab und beste Grüße