Vergleichbarkeit FP-Kataloge 2019/2020 bezüglich Relativgewichten

  • Liebe Foristen,

    aufgrund der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten für "bedside-Pflege" haben ja alle DRGs des FP-Kataloges automatisch eine Abwertung erfahren und heißen deswegen aDRGs. So weit so klar. Um aber nach wie vor Katalogeffekte zwischen den Jahren beurteilen zu können, stellt sich mir die Frage, wie dies sinnvollerweise erfolgen kann, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Ich persönlich würde so vorgehen, dass ich die tagesbezogenen Bewertungsrelationen für Pflege aus dem FP-Katalog 2020 je aDRG mit der mittleren VWD dieser DRG multipliziere und zum nominalen RG dieser aDRG hinzuzähle. Damit hätte ich einen "fiktiven", nicht um Pflegepersonalkosten bereinigten Katalog 2020, welchen ich dann dem Katalog 2019 gegenüberstellen könnte.

    Würden Sie bezüglich dieses Vorgehens mit mir d'accord gehen?

    So wie ich das InEK in seinem Abschlussbericht zum Systemjahr 2020 verstanden habe, wurden eben so die Pflege-Bewertungsrelationen ja ermittelt, nur vice versa: Mittlere Istkosten der Pflege dividiert durch den Korrekturwert von €3.094,86 = RG-Anteil für Pflege in dieser DRG. Anschließend Division dieser RG-Anteile "Pflege" durch die VWD um den Tagesbezug herzustellen.

    Lieben Dank vorab und beste Grüße

  • Nehmen Sie doch 2019a gegen 2020a, dann passt es. Dann haben Sie auch die Verbindung zu den anderen Jahren.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    danke für die rasche Antwort. Ja klar, kann man auch machen (Sie meinen wahrscheinlich die nachfolgenden Jahre 2021ff). Mir ging es in erster Linie um die Kalkulationsmethodik der Ausgliederung an sich, da war ich mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

    Beste Grüße

  • Ok, aber das geht so nicht, da die tagesbezogene Pflege-BR nicht 1:1 umrechenbar ist, da müßten Sie wohl zuerst über den €-Betrag gehen und den dann in CM umrechnen. Eine Pflege-BR liegt ja so bei 146,55 €, während die "normale" BR in der Höhe des LBFW liegt. Vermutlich bekommen Sie dann irgendwann Schwierigkeiten, wenn Sie irgendwann nur noch mit Ihrer hausinternen Pflege-BR rechnen können.

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Ich verstehe jetzt, glaube ich, was Sie meinen: es geht betreffs eines Katalogvergleiches nur in eine Richtung (2019 > 2019a und dann Vergleich mit 2020a) aber nicht 2020a > fiktiv-2020 (ohne a) und Vergleich mit 2019, wobei es mich schon interessieren würde, ob sich die Kalkulationsmethodik der PflegeBWR aufgrund öffentlich zugänglicher Daten auch "händisch" nachvollziehen ließe... Bei den RG der (a)DRGs war / ist das ja anhand von veröffentlichter Kostendatenmatrix, Berech60 und Korrekturwert ja prinzipiell möglich...