Oberbauchschmerzen aufgrund Lebermetastasen eines Colonkarzinoms

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Nebendiagnose. Ein Patient kommt mit Oberbauchschmerzen bei bekanntem Colonkarzinom. Es werden Lebermetastasen gefunden, welche laut den Ärzten für die Schmerzen verantwortlich sind.

    HD: Oberbauchschmerzen

    ND: Colon-CA

    Laut MDK darf ich die Lebermetastasen (erlössteigernd) nicht kodieren, da kein Aufwand im Sinne der DKR Nebendiagnosen vorliegt. Reicht die Schmerztherapie nicht aus, mit dem Hinweis des Zusammenhangs der Metastasen?

    Hoffe auf Antworten, Danke

    MELV

  • Hallo MelV ,

    wenn die Lebermetastasen noch nicht bekannt waren und nun erst gefunden wurden, wären m.E. die Lebermetastasen als HD zu kodieren,

    gemäß DKRD002 "Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als HD. Das geht für mich auch aus der SKR 0201, Abschnitt unter dem Beispiel 8 hervor. Ansonsten, Lebermetastasen schon vor dem Aufenthalt bekannt, wären laut SKR 0201 Abschnitt unter dem Beispiel 8 die Lebermetastasen als ND auf jeden Fall kodierbar.

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (22. Januar 2020 um 17:34)

  • Hallo Melv,


    ich sehe es wie Findus. Einzige Einschränkung wäre, wenn bei Entlassung nach Hause nur der Verdacht auf Lebermetastasen bestanden hätte, ohne dass die behandelt wurden ( DKR D008).


    Falls das Karzinom systemisch behandelt wurde, würde ich nach Schlichtungsspruch dagegen das Colon CA als HD kodieren- und die Lebermetastasen als ND.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen

    Da bei dem Patienten als Ursache der Schmerzen Lebermetastasen gefunden wurden, werden die, wie von Findus schon geschrieben, zur Diagnose. Aber sie werden m.E. zur HD, da in der Fallbeschreibung nichts von weiteren Maßnahmen in Bezug zur Tumorbehandlung geschrieben wurde. Der Schlichtungsspruch hier also nicht greift. Da scheinbar Diagnostik erfolgte (?; davon gehe ich jetzt aus), kann der Schmerz auch nicht HD sein nach DKR 1806. Klingt alles spitzfindig? Aber ich finde, dass es auch in der Tumorkodierung erst nach Entlassung deutlich wird ob hier Therapie gelaufen ist und/oder Diagnostik und/oder der Schlichtungsspruch greift. Hier u.U. ein paar Informationen fehlen?

    Gruß

    Bruce

  • Hallo,

    es besteht wohl Einigkeit, dass die Oberbauchschmerzen nicht die Hauptdiagnose sind, weil die Metastasen nicht vorbekannt waren (DKR 0201: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt, ...").

    Mal so als Gedanke: Warum nicht das Colon-Ca als Hauptdiagnose?

    • "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt ... zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, ...

    Viele Grüße

    Medman2 

  • Guten Morgen

    Wenn der Grund des Aufenthaltes letztendlich die "Erstdiagnose" Lebermetastasen bei bekanntem Primarius im Kolon sind UND keine weitere Diagnostik/Therapie bzgl. des Primärtumors/der Metastasen durchgeführt wurden, kann das Kolon-Ca eigentlich nicht HD sein.

    Ich habe folgende Szenarios:

    Patient kommt mit Bauchschmerzen.

    1. Diagnostik läuft: Erstdiagnose Lebermetastasen; parallel Schmerztherapie

    HD = Lebermetastasen

    ND = Kolon-Ca

    2. Lebermetastasen waren bekannt. Es findet in diesem Aufenthalt gar keine weitere spezifische Diagnostik statt. Nur Schmerztherape

    HD = Schmerz

    ND 1 = Lebermetastasen

    ND 2 = Kolon-Ca

    3. Ausführlichere Diagnostik z.B. mittels CT mit der Frage nach "Staging" oder "Progress des bek. Colo-Ca". Gefunden werden die Lebermetastasen (Erstdiagnose oder im Vergleich zu Vorbefunden hier Progress in der Leber) bezieht sich dann auf die onkologische Erkrankung ansich. Hier greift m.M. nach der Schlichtungsspruch:

    HD = Kolon-Ca

    ND = Lebermetastasen

    So würde ich hier unterscheiden und vorgehen.

    Gruß

    Bruce

  • Hallo Bruce,

    lassen Sie uns einmal auf Szenario 1 fokussieren:

    "1. Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, ..."

    Da imWeiteren von "Malignom/von Metastasen" die Rede ist, ist mit "Malignom" nach meinem Verständnis der Primärtumor gemeint.

    "2. Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben ."

    Da zwischen Behandlung und Diagnostik unterschieden wird, ist mit Behandlung m.E. Therapie gemeint.

    Nach dieser Regel sind die Metastasen damit nicht HD, weil neben der Behandlung (der Schmerzen), so man dies als Behandlung anerkennt, auch eine Diagnostik erfolgte.

    "3. Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Auch diese Regel ist nicht einschlägig, weil der Primärtumor nicht therapiert wurde. Es bleibt bei Regel 1.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo zusammen,

    Ich sehe es wie Bruce.

    medman2 : Es erfolgte eine Schmerztherapie, die sich augenscheinlich gegen die Lebermetastasen richtete.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    tja vielleicht sollte MelV noch einige Infos nachliefern um den Fall abschließend beurteilen zu können, also ob Staging etc. erfolgt sind.

    Ansonsten hat Bruce die Sache m. E. gut umrissen.

    MfG findus

  • Hallo Herr Breitmeier,

    das Ergebnis ist auch für mich befremdlich, aber die Aufnahme erfolgte ja nicht "nur zur Behandlung von Metastasen" - dann wären die Metastasen HD.

    Auf welche Kodierregel stützen Sie Ihre Auffassung?


    Viele Grüße


    Medman2

  • Hallo medman2,

    Die Aufnahme erfolgte mit dem Symptom Oberbauchschmerz, als dessen Ursache Lebermetastasen gefunden und palliativ behandelt wurden.

    Ausführlichere Begründungen s.o. Bei Findus und Bruce.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier