Oberbauchschmerzen aufgrund Lebermetastasen eines Colonkarzinoms

  • Hallo Herr Breitmeier,

    genannte Patho- und "Kodier"physiologie kann ich schon nachvollziehen. Allerdings geht die spezielle DKR 0201 den allgemeinen Kodierregeln vor:

    "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, ..."

    Damit wäre der Malignom-Kode HD.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    der Denkfehler liegt evtl. darin dass Malignom mit Primärtumor gleich gesetzt wird. Ich sehe als Malignomkode den ICD-Kode für die primäre ODER sekundäre bösartige Neubildung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Medman2,

    "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, ..."

    Spätestens unter Bsp. 8 in der gleichen SKR wird das ja deutlich relativiert. Denn sonst wäre der Tumor ja immer als HD zu kodieren, egal welche Folgetherapie notwendig wäre, also auch eine alleinige Schmerztherapie, die ja auch eine Art Folgebehandlung wäre.

    MfG findus

  • Hallo,

    der Denkfehler liegt evtl. darin dass Malignom mit Primärtumor gleich gesetzt wird. Ich sehe als Malignomkode den ICD-Kode für die primäre ODER sekundäre bösartige Neubildung.

    Hallo Herr Horndasch,

    besten Dank für ihren Hinweis.

    Ich darf nochmal darauf hinweisen, dass in der KDR 0201 von "Malignom/von Metastasen" die Rede ist. Daher ist mit "Malignom" nach meinem Verständnis der Primärtumor gemeint.

    Viele Grüße

    Medman2

  • "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, ..."

    Spätestens unter Bsp. 8 in der gleichen SKR wird das ja deutlich relativiert. Denn sonst wäre der Tumor ja immer als HD zu kodieren, egal welche Folgetherapie notwendig wäre, also auch eine alleinige Schmerztherapie, die ja auch eine Art Folgebehandlung wäre.

    Hallo Findus,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich darf bei meiner Systematik - Auslegung eng am Wortlaut - bleiben:

    Im Beispiel 8 geht es um die Aufnahme "sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen". In diesem (Ausnahme?)fall "ist gemäß DKR D002" nach Aufwand zu entscheiden.

    Die Formulierung der DKR 0201 stellt vom Grundsatz her den Malignomkode als HD fest und lässt die Metastasen als HD nur in Ausnahmen zu:

    • nur Behandlung (i.S. von Therapie) der Metastasen -> HD Metastasen
    • Behandlung (i.S. von Therapie) von Malignom und Metastasen -> HD nach Aufwand
      • Ausnahme system. Chemo-, AK- oder Zytokintherapie -> HD Malignom
        • bei lokaler Chemo- oder Radiatio von Metastasen -> HD Metastasen
    • Behandlung ausschließlich eines Symptoms -> HD Symptom

    Sorry, aber so lautet die Regel

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (1. Februar 2020 um 12:50)

  • Hallo zusammen,

    danke für die vielen Beiträge. Ich möchte die DKR 1806 hier erwähnen. Die HD war für mich eigentlich immer klar als Bauchschmerzen. Nur möchte der MDK, dass die Lebermetastasen gestrichen werden. Diese wurden bei bekanntem Colon-CA bei einem Sono Abdomen erstmalig gefunden und auch den Oberbauchbeschwerden zugewiesen. Jedoch ohne weitere Therapie in Form von Biopsie oder ähnlichem, bis auf eine Neueinstellung der Schmerztherapie.

    VG

    MELV

  • Hallo medman2,

    ich habe mich auch nicht auf das Bsp. 8 bezogen sondern auf den Text darunter, dieser wäre dann doch eher für Bsp.9 zutreffend.

    Hallo MelV,

    also ohne Staging etc. bleibe ich bei meinem ersten Threat. Die Lebermetastasen, wenn sie diese nun als ND wollen, sind unabhängig vom Aufwand auf jeden Fall zu kodieren. Dies sagt sowohl die D002 "Zuweisung eines Symptoms als HD" als auch die SKR 1806.

    MfG findus

  • Hallo Zusammen,

    ich kann nicht verstehen, warum man nahezu immer den Primärtumor als HD verschlüsseln soll.

    Jetzt kommt ein Patient in die Klinik mit einer path. Fraktur bei Knochenmetastasen z.B. eines Prostata-Ca. Die Fraktur wird operativ versorgt und bzgl. des Prostata-Ca wird die Hormontherapie weitergeführt. Und jetzt soll hier das Prostata-Ca HD werden, da ja nicht ausschließlich die Metastasen versorgt werden?? Das macht doch keinen Sinn.

    Meines Erachtens ist die DKR (und auch der Schlichtungsausschuss-Spruch) nicht wirklich präzise in der Terminologie bzgl. Tumor, Tumorkrankheit, Malignom, Primärtumor und Metastasen.

    Gruß

    B.W.

  • ... Spätestens unter Bsp. 8 in der gleichen SKR wird das ja deutlich relativiert. Denn sonst wäre der Tumor ja immer als HD zu kodieren, egal welche Folgetherapie notwendig wäre, also auch eine alleinige Schmerztherapie, die ja auch eine Art Folgebehandlung wäre.

    ich habe mich auch nicht auf das Bsp. 8 bezogen sondern auf den Text darunter, dieser wäre dann doch eher für Bsp.9 zutreffend.

    Hallo Findus,

    das Beispiel 9 ist nach meinem Verständnis eine Ausnahmereglung innerhalb der DKR 0201 dahingehend, dass ein Symptom im Zusammenhang mit der Tumorerkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren ist, wenn ausschließlich das Symptom behandelt (im Sinne von therapiert) wurde.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo BW,

    sind wir nicht alle auf der Suche nach der Auslegung nahe am Wortlaut?

    Im von Ihnen geschilderten Fall wäre nach meiner Auslegung allerdings die Knochenmetastase HD:

    Behandlung (i.S. von Therapie) von Malignom und Metastasen -> HD nach Aufwand (s.o.)

    Die Vermutung hinsichtlich der Präzision der Terminologie habe ich auch.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    also danke für die vielen Hinweise zum nochmal nachlesen, aber eigentlich macht es mir die korrekte Kodierung eher noch unsicherer.Das sind keine klaren Regelungen/Klarstellungen sondern eine, im detail sich widersprechende (auch in Bezug auf den Schlichtungsbeschluss), Farce.

    Und diese Auslegungsmöglichkeiten (ja nun auch vom MD(K)) ist doch nicht hinnehmbar, gerade in Zeiten der kommenden Strafzahlungen! und relevanten Abrechnungsfehlerstatistiken!

    Schon Bsp. 8: Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, nicht das für die Lebermetastasen ursächlich gefundene und behandelte Colonkarziom als HD zu verschlüsseln. Ändert sich also nichts wenn in der vorausgehenden ambulanten oder Notaufnahmesonogr. auch das Colonkarzinom schon gesehen worden wäre? Und wer berechnet eigentlich den Aufwand der OP-Leistungen wenn überhaupt trennbar der jeweiligen oder simultanen OP - bestimmt der (wie stand das da HD/ND entscheidet der) behandelnde Arzt?(LOL)

    Die Beispiele helfen aus Efahrung nur bedingt weiter weil sie immer nur Einzelausschnitte zur Kodierung zeigen(passend zum vorangehenden Text) aber sehr oft nie den realen klinischen Fall widerspiegeln.

    MfG

    rokka