Strafabschläge ab wann?

  • Hallo Herr Horndasch,

    da gehe ich mal nicht von aus, es wird der persönlich Betroffene iS als Patient oder Arbeitnehmer des MD gemeint sein. Die Auslegung, die Herr Sommerhäuser da anspricht, dürfte m.E. zu weit gehen.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    natürlich ist das Krankenhaus als Beschwerdeführer hier nicht aufgeführt. Primär sollte sich ja sicher auch der betroffene Gutachter an die Ombudsperson wenden, an den sich eine Krankenkasse direkt wendet und "ein wenig Redebedarf" anzeigt, weil zu Gunsten des Krankenhauses begutachtet wird. Als Krankenhausmitarbeiter kann man den Gutachter aber zum einen durchaus darauf hinweisen, dass es diese Ombudsperson gibt. Außerdem gehört es eben zu den Aufgaben der Ombudsperson, Hinweisen auf Beeinflussung nachzugehen. Wenn diese Person ihre Aufgaben ernst nimmt, dann wird sie den Hinweisen auch nachgehen, wenn sie nicht von den im Gesetz benannten Beschwerdeführern kommt.

    Schöne Grüße,