Strafabschläge ab wann?

  • Hallo


    Anteil der Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung, die nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages in dem betrachteten Quartal führen und insoweit durch den Medizinischen Dienst unbeanstandet geblieben sind

    Schöne Grüße,

  • Joh! Stimmt!! Danke für den Hinweis

    D.h. ja auch im Umkehrschluss, dass eine durch den MD festgestellte (scheinbare) falsche Kodierung, die eben nicht zu einer Änderung des Rechnungsbetrages führt, eben nicht in die Berechnung der Prüfquote eingeht.

    Gruß

  • Richtig.

    Wo ich mir ein wenig Sorgen mache:

    Die Prüfquote 2021 wird anhand der Daten aus Q3 2020 ermittelt.

    Wer überwacht denn, ob die Gutachten rausgehen, sobald sie fertig sind, und der MD nicht noch ein bis zwei Wochen wartet und die, für das Krankenhaus negativen, dann zum "richtigen" Zeitpunkt rausschickt?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    in Westfalen-Lippe läuft es m.W. derzeit folgendermaßen:

    Wenn der Gutachter in seiner Dienststelle (oder am mobilen Arbeitsplatz) die gutachtliche Stellungnahme fertigstellt, werden die Daten in das EDV-System des MD eingespielt. Wir erhalten dann das GA als FAX - oftmals auch in den späten Abendstunden oder am Wochenende.

    Dass der doch jetzt von den Krankenkassen noch unabhängigere Medizinische Dienst das Datum der Gutachten gezielt anpasst, um die NBQ eines einzelnen Krankenhauses negativ zu beeinflussen, kann ich mir, bei allen Vorbehalten, eigentlich nicht vorstellen.

    Gruß

    S. Stephan

  • Joh! Stimmt!! Danke für den Hinweis

    D.h. ja auch im Umkehrschluss, dass eine durch den MD festgestellte (scheinbare) falsche Kodierung, die eben nicht zu einer Änderung des Rechnungsbetrages führt, eben nicht in die Berechnung der Prüfquote eingeht.

    Gruß

    Hallo,

    bitte denkt an die Rechtsprechung zum Thema

    "Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten". Auch hier war der Gesetzestext einfach - dachten wir.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    bei den Begehungen mache ich mir da auch keine Sorgen. Das läuft sehr gut. So gut, dass es Kassen gibt, die das nicht wollen.8o

    Aber es gehen schon noch einige Fälle nach extern, und was ich da schon an Gutachten bekommen habe ist, gelinde gesagt, unter aller Kanone. Und da ja eine KK schon beim Morbi RSA erwischt wurde (läuft da eigentlich eine Strafanzeige wegen Betrug?) und 80 Millionen zurück zahlen muss, kann ich mir auch vorstellen, dass es KKn gibt, die sich direkt an bestimmte Gutachter wenden und dort ein wenig Redebedarf anzeigen.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • kann ich mir auch vorstellen, dass es KKn gibt, die sich direkt an bestimmte Gutachter wenden und dort ein wenig Redebedarf anzeigen.

    Hallo,

    sollte Ihnen so etwas zur Kenntnis gelangen, können (bzw. sollten) Sie sich an die beim MD einzurichtende Ombudsperson wenden:


    (3) 1Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können.

  • Hallo,

    aber die KHs sind weder Versicherte noch Beschäfte beim MDK. Insofern sind die KH-Mitarbeiter qua Gesetz erst einmal nicht "beschwerdeberechtigt" Oder habe ich was überlesen/übersehen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    so herum gesehen natürlich schon. Habe ich bei meinem Tunnelblick nicht erkannt. :(

    Ob das die Intention des Gesetzgebers war? Aber das wird die Ombudsperson sicher klären. :)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch