Hallo zusammen,
bei uns (Suchtstation mit hauptsächlich Alkoholentzug) gibt es die Diskussion, ob eine Diagnose aus den Bereichen illegaler Drogen F11/F12/F14/F15 ... auch schon dann als Nebendiagnose kodiert werden darf, wenn lediglich der DSCU (Drogenschnelltest) positiv ist?
Oder andersherum gefragt, ist der DSCU als Ressourcenaufwand zu werten? Einige Kassen hinterfragen die Ndn per Falldialog und ihnen reicht es dann, die Substanz als positiv getestet vermerken zu können.
Und was ist, wenn zB Amphetamine positiv getestet wurden, im Verlauf (falls der DSCU als Ressource nicht ausreicht) jedoch nichts mehr dazu steht, würden Sie dann dennoch als Aufnahme-Nebendiagnose die F15.0 kodieren?
Vielen Dank und ganz herzliche Grüße!