Pflegepersonal-Untergrenzen gemäß PpSG "gerissen"... - wie genau berechnet sich die Sanktion ?

  • Liebe Foristen,

    zu o.g. Thema habe ich - außer der allgemeinen Formulierung , dass die lokalen Vertragsparteien gemäß §11 KHEntgG Sanktionen bei Unterschreitung zu verhandeln haben - eigentlich nur einen konkreten Hinweis gefunden, was das jetzt in praxi bedeutet: https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenha…ndex_20941.html

    Mir ist aber immer noch nicht klar, was da wie genau (und auf welcher Grundlage) berechnet wird. :/

    Ich zitiere mal aus o.g. AOK-Post: "Wenn Kliniken die Pflegepersonalquotienten nicht erfüllen können, müssen sie Vergütungsabschläge oder eine Verringerung der Fallzahl am betreffenden Standort hinnehmen. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach den Personalkosten der Pflegekräfte, die zur Einhaltung der Pflegepersonalquotienten notwendig wäre, und beträgt 35 Prozent dieser Summe für das jeweilige Budgetjahr."

    Angenommen, die Untergrenzen in einem KH bzw einer "pflegesensitiven Abteilung" werden nur an einigen Tagen in einem Kalenderjahr bzw. einigen Schichten "gerissen" (Tagschicht z.B. 10 Mal im Jahr 2,0 statt der erforderlichen 2,5 VK), werden dann zur Berechnung der monetären Sanktion die gesamten Jahreskosten einer halben Pflege-VK herangezogen und davon 35% dem KH als Sanktion aufgebrummt oder werden die Kosten anteilig auf die Tage heruntergebrochen, an welchen tatsächlich eine Personalunterdeckung herrschte? Ferner die Frage, welche Kosten einer (fehlenden aber gemäß PpSG-Untergrenzen erforderlichen) Pflegekraft hier angesetzt werden - AG-Brutto? Tariflohn? Welche Stufe innerhalb einer Tarifgruppe? Nur Grundgehalt oder incl. (wie berechneten?) Schichtzuschlägen?

    Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit, gibt's da irgendwelche Vorgaben oder läuft das in der Realität je nach KH und Verhandlungspartner im "Marrakesch-Modus" (=Bazar) ;)?

    Lieben Dank für erhellende Kommentare und beste Grüße

  • Hallo,

    die Kosten der Pflegekraft wurden von der Schiedsstelle festgelegt:

    Die durchschnittlichen monatlichen Pflegepersonalkosten je Vollkraft gemäß dem jeweils im aktuell vorliegenden Kostennachweis der Krankenhäuser des Statistischen Bundesamtes vorliegenden Wert der Personalkosten einer Vollkraft im Pflegedienst unter der Annahme von 12 Monatsgehältern (Fachserie 12, Reihe 6.3, Tabelle 7.1.1) (Anlage 1).

    Alles klar?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch