Fallzusammenführung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot

  • hallo Forum,

    und noch eine "Anfängerfrage", aufgrund interner Krankheitsfälle bin ich in die Bearbeitung so hineingerutscht, daher bitte ich, mein Nichtwissen zu verzeihen.

    Die KK möchte, dass wir einen Fall aus 2017 gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot zusammenführen. Der Wiederaufnahmetermin lag außerhalb der OGVD, war aber zum Zeitpunkt der ersten Entlassung geplant und bekannt.

    Also muss dieser Fall gemäß wirtschaftlichkeitsgebot zusammengeführt werden. Wie komplex die Folgeplanung war (es handelte sich um eine größere OP) spielt keine Rolle. Richtig?

    Danke!

  • Hallo Lassie,


    eine Prüfung, wann die Zahlung erfolgte, im Hinblick auf die Verjährung von 2 Jahren (§ 109, Abs. 5 SGB V) ist sinnvoll.


    Wenn also die Zahlung in 2017 erfolgte, dürfte die Rückforderung m.E. zum 31.12.2019 verjährt sein.


    Viele Grüße


    Medman2