Lobärpneumonie oder sonstige bakterielle Pneumonie (J18.1 vs. J15.8)

  • Guten Morgen,

    mal eine Frage in die geschätzte Runde, ob ich das so richtig sehe:

    Ohne Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) mit antibiotischer Therapie -> J15.9

    Mit Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) und entsprechender Therapie -> Erregerspezifische Kodierung J11 – J16

    Stauungspneumonie ohne Erregernachweis wie bisher J18.2, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung

    Infarktpneumonie bei Lungenembolie -> J17.8, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung

    Nur wenn absolut nicht klar ist, ob es sich um eine bakterielle Pneumonie, Viruspneumonie oder Pilzpneumonie handelt -> J18.x


    Ich bin mir noch unsicher, ob bei der Stauungspneumonie und der Infarktpneumonie eine Doppelkodierung zulässig ist.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo liebe Forum-User,

    wir haben aktuell das Problem mit dem MDK, dass dieser eine von uns kodierte Lobärpneumonie J18.1 nicht anerkennen will trotz radologischem Nachweis "deutlicher Verdichtungen im linken Mittel- bis Unterlappen als Zeichen einer pneumonischen Infiltration".

    Antibiose ist selbstverständlich erfolgt.

    MDK wünscht eine Umkodierung in J18.9, da nach deren Ansicht keine Lobärpneumonie vorliege.

    Wir sehen es anders, da ja der ganze Lappen betroffen ist.

    Danke für Ihre Rückmeldungen und Meinungsaustausch.

  • Hallo Kodifine,

    ich versuche es mal:

    Die Lobärpneumonie ist zunächst ein Begriff der Pathologie dahingehend, das ein oder mehrere Lappen insgesamt durch eine Pneumonie verändert sind. Die Lobärpneumonie vollzieht sich typischerweise und ohne Behandlung in Stadien. Dieses werden Sie in der Regel nicht nachweisen können, weil die Patienten nicht seziert werden.

    Radiologisch drückt sich dies dadurch aus, dass ein oder mehrere Lappen gesamt befallen, sprich verdichtet sind.

    Wenn Sie einen Radiologen haben, der bereit ist, sich festzulegen - das ist nicht so ganz häufig -, würde dieser die Diagnose Lobärpneumonie gebrauchen oder alternativ z.B. Bronchopneumonie bei eben nicht vollständigem Befall eines oder mehrerer Lappen.

    Ich gehe davon aus, dass dieser Begriff in Ihrem Fall keine Verwendung gefunden hat.

    Die Formulierung "deutlicher Verdichtungen im linken Mittel- bis Unterlappen" sagt nach meinem Verständnis aber auch nicht aus, dass die gesamten Lappen befallen waren, sondern nur, dass sich in den benannten Lappen pneumonische Infiltrate fanden. Anders wäre es bei "deutlicher Verdichtungen des linken Mittel- und Unterlappen". Nun handelt es sich um einen objektiven Befunden und es besteht ggf. die Möglichkeit, anhand des Röntgenbildes den Gesamtbefall der benannten Lappen nachzuvollziehen oder eben auch nicht. Evtl. wird der MDK das ablehnen.

    Weshalb der MDK allerdings die J18.9 haben möchte, ist für mich in Anbetracht der antibiotischen Behandlung, die ja auf eine bakterielle Pneumonie (J15.9) abzielt, nicht nachvollziehbar.

    Papiertiger_2 hat weiter oben eine ganz gute Systematik dargelegt.

    Man möge mir aber widersprechen, ich bin kein Radiologe.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    widersprechen würde ich, denn im Röntgenbild (Dg. Aufwand) sind Infiltrate der Lappen nachgewiesen worden.

    Eine Pneumonie J18.9 nicht näher bezeichnet liegt somit nicht mehr vor. Man könnte eine Pneumonie auch (Hr. Röntgen und die QS-Verantwortlichen verzeihen mir bitte) ohne eine entsprechende Bildgebung klinisch diagnostizieren, dann träfe J18.9 sicher zu, in Ihrem Fall aber eben nicht.

    Die J15.Problematik bleibt natürlich unbenommen, wir haben sonst auch immer J18.x kodiert. Ich weiß nur nicht was ich davon halten soll, die bakterielle unterscheidet ja nicht mehr in Broncho-,Lobär- oder anderes; zumal eine hypostatische PneumonieJ18.2 auch AB behandelt wird, was/wie soll man da nun korrekt kodieren?

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    eigentlich ist es simpel. Es gibt die Einteilung nach pathologischen Gesichtspunkten und eine Einteilung nach Erregern. Beides wird im ICD abgebildet. Was ist spezifischer? Das ist dann nicht mehr simpel. Ähnliche Problematik wie bei den T-Kodes, nur anders.

    Da hilft evtl. ein Blick auf die Überschrift der Kodegruppen. Dort steht bei J18.- :Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet. Also sind die Kodes unter J18 dann zu nehmen, wenn ich nicht weiss, welcher Erreger ursächlich ist. Und da darf dann diskutiert werden, ob eine mittels gegen Bakterien gerichtete Therapie behandelte Pneumonie OHNE Erregernachweis als J15.9 anzusehen ist oder nicht. Und da drücken sich alle derzeit rum und passen Ihre Stellungnahmen dem resultierendem Relativgewicht an.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    bei kodifine geht es vermutlich im Wesentlichen darum, eine Lobärpneumonie kodieren zu können.

    Das ist m. E. nach den Angaben ("deutlicher Verdichtungen im linken Mittel- bis Unterlappen") nicht durchsetzbar.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen,

    ich hänge mich mal an diesen Thread mit meinem Fall dran:

    Im Arztbrief und Röntgenbefund wird eine Bronchopneumonie beschrieben, die antibiotisch behandelt wird. Der Patient lehnt viele Maßnahmen ab, wird schlechter und verstirbt. Der Versuch einer Erregerbestimmung ist nicht dokumentiert.

    Ich kann die genannten Argumente pro J15.9 bei antibiotischer Behandlung und darauffolgender Besserung/Heilung der Pneumonie nachvollziehen. Auch wenn ich so meine Schwierigkeiten mit der Kodierung aufgrund von konkludentem Handeln (Ansetzen & Verabreichen von Antibiose) habe, wäre der Therapieerfolg ein Argument.

    Schwierig finde ich es aber, wenn - wie in meinem Fall - mit der begonnenen antibiotischen Therapie keine Besserung eintritt. Zumal die Verdachtsdiagnose "bakterielle Pneumonie" in meinem Fall nicht ärztlich gestellt (=im Arztbrief/anderer ärztlicher Dokumentation dokumentiert) ist.

    Die DKR D009 hilft mir hier auch nicht weiter, falls sie überhaupt gilt (Pat. ist verstorben, also weder nach Hause entlassen noch in ein anderes KH verlegt):

    "Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren."

    Der Fall, dass keine (erregerspezifische) Untersuchung durchgeführt wurde, kommt in der DKR D009 nicht vor. Somit finde ich auch die Argumentation damit schwierig, wenn gar nicht der Versuch unternommen wurde, näheres herauszufinden.

    In der Zwischenzeit habe ich noch etwas in der DKR D013 Abschnitt "Andernorts nicht klassifiziert "a.n.k." " gefunden:

    "Werden in einer 3-stelligen Kategorienbezeichnung die Worte „anderenorts nicht klassifiziert“ oder die Abkürzung „a.n.k.” benutzt, so dienen sie als eine Art Warnung: Bestimmte näher bezeichnete Varianten der aufgeführten Krankheitszustände sind möglicherweise anderen Teilen der Klassifikation zuzuordnen. [...]

    Auch andere Kategorien, wie in Kapitel I (z.B. B05.2 „Masernpneumonie”), Kapitel X (z.B. J10–J15) oder in anderen Kapiteln (z.B. P23.– angeborene Pneumonie) dienen der Verschlüsselung von Pneumonien durch näher bezeichnete Infektionserreger. Die Kategorie J18.– „Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet“, enthält Pneumonien, für die ein Infektionserreger nicht angegeben wurde."


    Wie würden Sie kodieren?

    Viele Grüße

    FBR

    2 Mal editiert, zuletzt von FBR (20. Oktober 2021 um 15:19) aus folgendem Grund: Letzter Absatz zur D013 hinzugefügt .

  • Hallo,

    ich schließe mich ebenfalls hier an und habe folgende Frage:

    Bei Verdacht auf Pneumonie bei RG li wurde eine AB-Therapie eingleitet. Kann man hier eine Pneumonie kodieren?

    Laut DKR wurde mir erklärt das bei eingleiteter Therapie die Verdachtsdiagnose behandelt wird und somit kodierbar ist.

    Ist diese Aussage korrekt bzw wäre diese Kodierung beim MDK mit Hinweis aus DKR zu verteidigen?

    Lieben Danke für eure Antworten

  • ... Schwierig finde ich es aber, wenn - wie in meinem Fall - mit der begonnenen antibiotischen Therapie keine Besserung eintritt. Zumal die Verdachtsdiagnose "bakterielle Pneumonie" in meinem Fall nicht ärztlich gestellt (=im Arztbrief/anderer ärztlicher Dokumentation dokumentiert) ist

    Hallo FBR,

    maßgeblich ist, dass behandelt wird wie, nicht dass ein Erfolg erzielt wird. Solange das Nichtansprechen nicht ausdrücklich als Beleg dafür genannt wird, dasss keine bakterielle Pneumonie vorgelegen hat, ist dies ohne Auswirkung auf die Kodierung.

    Auch wenn eine bakterielle Pneumonie nicht ausdrücklich im Arztbrief benannt ist, zeigt die antibiotische Behandlung, die ja regelhaft ärztlich angeordnet ist, welche Genese unterstellt wurde.

    Wenn allerdings wie in Ihrem Beispiel eine Bronchopneumonie ausdrücklich benannt wird, ist die m.E. mit J18.- zu kodieren.

    Interessanterweise wird beim Kodieren ja der Organbezug bevorzugt, obwohl mir dazu keine konkrete Anweisung in den DKR bekannt ist.

    Nebenbei, auch eine Bronchopneumonie ist zumeist bakteriell bedingt.

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen,

    im Bezug auf die vorausgehenden Diskussion die folgende Frage:

    Chirurgischer Fall (offene Dickdarmresektion bei Carcinom, plus offene Adhäsiolyse ); verschiedene Nebendiagnosen (unter anderem Pleuraerguss links ) ;

    Radiologischer Nachweis von partiell abgebildeten pneumonischen Infiltrat des Lungenunterlappens links

    Intravenöse Antibiose mit Tazobac

    Keine mikrobiologische Diagnostik

    Welcher Pneumonie - Code ist zutreffend?

    J18.9? CCL von 3 ==> DRG G18B (Adhäsiolyse triggert nicht)

    J18.0? CCL von 4 ==> DRG G18B (dto.)

    J18.1? CCL von 3 ==> G04Z (Adhäsiolyse jz triggernd)

    J15.9? CCL von 3 ==> G04Z (dto.)

    Erlösunterschied immerhin rund € 4600.-

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann