Guten Morgen,
mal eine Frage in die geschätzte Runde, ob ich das so richtig sehe:
Ohne Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) mit antibiotischer Therapie -> J15.9
Mit Erregernachweis (Sputum, Bronchioskopieabstrich) und entsprechender Therapie -> Erregerspezifische Kodierung J11 – J16
Stauungspneumonie ohne Erregernachweis wie bisher J18.2, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung
Infarktpneumonie bei Lungenembolie -> J17.8, ABER wenn Erreger nachgewiesen (Sputum, Bronchioskopieabstrich) -> Erregerspezifische Kodierung
Nur wenn absolut nicht klar ist, ob es sich um eine bakterielle Pneumonie, Viruspneumonie oder Pilzpneumonie handelt -> J18.x
Ich bin mir noch unsicher, ob bei der Stauungspneumonie und der Infarktpneumonie eine Doppelkodierung zulässig ist.