• Hallo,

    lese ich das richtig, dass die Änderung Artikel 7 KHEntgG still und leise mit durchgewunken wurde und es einen Zuschlag von 0,3% pro Fall des Rechnungsbetrages gibt?

    :/

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    das Gesetz ist noch nicht in Kraft (vgl. hier), wurde aber am 12.02. vom Ausschuss durchgewunken, allerdings soll es den Aufschlag jetzt erst ab 01.05.20 geben, dafür dann iHv 0,42 % (um die fehlenden ersten 4 Monate auszugleichen, s. hier S. 120 des PDF).

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,
    ich habe es hierso gelesen:

    Das Krankenhaus berechnet bei Patientinnen und Patienten, die im Zeitraum vom
    1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung in das
    Krankenhaus aufgenommen werden, einen Zuschlag in Höhe von 0,42 Prozent des Rechnungsbetrags und
    weist diesen gesondert in der Rechnung aus. Der Zuschlag wird bei der Ermittlung der Erlösausgleiche
    nicht berücksichtigt.“

    Zugestimmt haben laut Protokoll die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
    Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der AfD und der Linken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (14. Februar 2020 um 10:14)

  • Hallo,

    "Rechnungsbetrag" ist eine ziemlich - sagen wir mal problematische - Bezugsgröße. Nach meinem Verständnis beinhaltet das ja auch alle - auch die krankenhausindividuellen - zu- und Abschläge. Das führt dazu, dass auch dieser Zuschlag im €-Betrag krankenhausindividuell extrem schwanken kann, je nach dem, ob ich gerade viel oder wenig FDA oder Erlösausgleiche habe, ganz abgesehen von einem eventuellen Pflegeentgelt-Zahlbetrag oder dem Zahlbetrag in der Psychiatrie nach der Verhandlung.

    Schönen Tag

  • Leider hat man nichts mehr gehört. Bisher auch noch nicht von der Krankenhasgesellschaft in BW. Ist das Gesetz durch? Kommt der Zuschlag zum 1.5.2020? Name und Entgeltschlüssel des Zuschlags? Wird der Zuschlag nur auf die DRG berechnet oder auch auf die ZEs der normalen Kataloge und der individuellvereinbarten ZEs? Fragen über Fragen. ;)

  • Die Bayerische Krankenhausgesellschaft hat vorgestern entsprechend informiert. Zusätzlich wurde ein entsprechender Nachtrag §301 Vereinbarung vom 01.04.2020 dazu veröffentlicht.:

    47100031 (DRG) oder A6200012 und B6200012 (PEPP)

    Zeitraum: 01.05.2020 - 31.12.2020

    "Zur Berechnung der Zuschlagshöhe ist der Gesamtrechnungsbetrag aller ENT-Segmente außer dem Segment für den Zuschlag selbst mit 0,0042 zu multiplizieren und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden."

  • Hallo,

    kennt jemand die Begründung, warum alle ENT-Segmente in die Berechnung mit einbezogen werden sollen

    Warum ist man von der gewohnten Berechnung %-ualer Zu-/Abschläge abgewichen?

    S. Lindenau

  • Die Bayerische Krankenhausgesellschaft hat vorgestern entsprechend informiert. Zusätzlich wurde ein entsprechender Nachtrag §301 Vereinbarung vom 01.04.2020 dazu veröffentlicht.:

    47100031 (DRG) oder A6200012 und B6200012 (PEPP)

    Zeitraum: 01.05.2020 - 31.12.2020

    "Zur Berechnung der Zuschlagshöhe ist der Gesamtrechnungsbetrag aller ENT-Segmente außer dem Segment für den Zuschlag selbst mit 0,0042 zu multiplizieren und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden."

    Danke schon einmal für den Entgeltschlüssel. Ich habe nur direkt die BWKG auch angeschrieben. Bin auf die Antwort gespannt, insbesondere auf den Wortlaut "Gesamtrechnungbetrag". Das gibt bei manchen KIS-System bestimmt Probleme....