Kreuz-Kodes im ICD

  • Hallo,

    zwecks Kodierung im Kreuz-Stern-System kann jeder Kode, der nicht !- oder *-Kode ist, als Primärkode verwendet werden. So weit ist das klar.

    Aber wie verhält es sich mit Kodes, die im ICD (bereits) mit einem Kreuz gekennzeichnet sind, z.B. A18.0+. Müssen diese immer mit einem Sekundärkode verwendet werden?

    Viele Grüße

    Medman2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Medman2,

    Spontan sage ich: Nein. Ein mit einem Plus + gekennzeichneter Kode muss nicht immer mit einem Sekundärkode (!- oder *) verwendet werden. Mit dem *-M-Kode geben Sie an, entweder wo die oder welche wo behandelte Manifestation der Tuberkulose an Knochen und Gelenken vorliegt. Wissen Sie dies nicht, bzw. fehlte der Aufwand, bleibt es m.E. bei A18.0+. In der Hoffnung, Ihre Frage richtig verstanden zu haben

    grüßt

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    Frage richtig verstanden und spontan sehe ich das genau so wie Sie. Aber wo steht das?

    Auf ICD-Ebene ist geregelt:

    • " Die Angabe E10.30 [Anm.: Kreuz-Kode] genügt den gesetzlichen Anforderungen, die alleinige Angabe von H36.0 oder auch H36.0* ist unzulässig."

    In den hierarchisch höher stehenden DKR ist das Vorgehen in Abhängigkeit von den Rubriküberschriften geregelt.

    Zur A18.0+ wird hier ausgeführt:

    • "b) In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Sternschlüsselnummer.

      Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Sternschlüssel­nummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind)"

    Danach wäre für jeden A18.0+-Kode ein Sekundärkode zu kodieren.

    Eine Regelung für Kodes, bei denen in den ICD nur das Symbol (+) ohne weitere Sternschlüsselnummern erscheint, wie z.B. E1_.2-4+, findet sich nicht. Damit wäre wieder die allgemeine ICD-Regel gültig (s.o.).

    Oder übersehe ich da etwas?

    Viele Grüße

    M2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo M2,

    D003l besagt: Reihenfolge der Nebendiagnosen

    [...] Wird zur Verschlüsselung einer Diagnose mehr als ein Kode benötigt (z.B. KreuzStern-System), so ist für die Reihenfolge DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 20) zu beachten (es geht also um die Reihenfolge). Dies ist eigentlich Unsinn, weil Stern- und Ausrufezeichenschlüssel ohne hin nicht HD werden können (Grouper meldet falsche HD) . Eine Reihenfolge wird nur bei der Ermittlung der Hauptdiagnose benötigt, ansonsten mKn nicht.

    D012i Mehrfachkodierung besagt:

    Mehrfachkodierung ist in den folgenden Fällen erforderlich: Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Rubriken, die Diagnosebezeichnungen mit einer Kreuz-Kennung enthalten, treten in unterschiedlichen Formen auf (WHO):

    a) [...]

    b) In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Sternschlüsselnummer. Sämtliche (meine Anmerkung: sofern vorliegende) in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Sternschlüsselnummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind), zum Beispiel: [...]

    Und hier kommt m.E. das Gedankenkonstrukt der Nebendiagnose zum Tragen:

    Was nicht Hauptdiagnose ist, ist automatisch Nebendiagnose *- und !-Schlüssel müssen also Nebendiagnose sein, da sie nie Hauptdiagnose sein können und damit gilt auch für sie die Nebendiagnose-DKR (Aufwand), sprich: Die in Beispiel 3 exemplarisch angeführten Kodes können dann zusätzlich zur A18.0+ kodiert werden, sofern die Nebendiagnose-Definition erfüllt ist. Damit ist auch der Hierachie Genüge getan. So sehe ich das.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    vilelen Dank für Ihre ausführlichen Gedanken.

    die postulierte "Aufwandspflichtigkeit" von Sekundärkodes ist problematisch. So sind m.E. schon einmal die nicht "aufwandspflichtig", die obligat zu kodieren sind.

    Außerdem dürfte es schwer fallen, den postulierten Aufwand für V-!-, W-!- und Y-!-Kodes darzustellen.

    Dies betrifft insbesondere Y57.9!. In den DKR wird die "Y57.9!" als "optionale" Möglichkeit zur Kodierung der Kompllikation von Medikamenten genannt.

    Überdies wird ansonsten auf die "Nebendiagnosendefinition" hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt in den von uns betrachteten Ausführungen.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    vielleicht darf ich meine Sicht vorsichtig zusammenfassen:

    • die Verschlüsselung mit einem Sekundärkode ist in der genannten Situation (Rubriküberschrift mit Symbol (+), aber ohne zugehörige *-Schlüsselnummer) vorgesehen,
    • ein diesbezüglicher Aufwand ist nicht erforderlich, da der ansonsten übliche Hinweis auf das Erfordernis der Nebendiagnosendefinition fehlt,
    • die im Folgenden genannten *-Schlüsselnummern sind nicht abschließend. Dies ergibt sich in D012/Beispiel 3 daraus, dass neben der Arthritis (M01.1-*) die Tuberkulose der Hüfte (M01.15*) genannt ist. M.E. sind die kursiv gedruckten Kodes als eine nicht abschließende Auflistung von Inklusiva (vgl. D013 "Inklusiva") zu verstehen.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo zusammen

    Bezieht sich die kursive Schriftweise nicht darauf, dass hier eine Auswahl getroffen werden muss?

    Ich halte mich bei D012i an Punkt 1. an die da angegebene und vorgegebene Reihenfolge. Da steht ja, dass in derselben Reihenfolge in der sie im alphabetischen Verzeichnis oder im systematischen Verzeihnis der ICD-10-GM erscheinen kodiert werden muss.

    Bedeutet das nicht auch automatisch, dass z.B. A18.0 + eben nicht alleine stehen darf? A18.0+ zeigt auch schön, dass die Angabe "Tuberkulose der Knochen und Gelenke" sehr ungenau ist und geradezu nach einer genaueren Lokalisierung "schreit".

    Gruß

    Bruce

  • Hallo Bruce,

    die kursive Schriftweise kennzeichnet nach DKR lediglich die Texte der entsprechenden Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS). Eine Aufforderung, dass aus diesen etwas ausgewählt werden muss, ist für mich nicht ersichtlich.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo M2

    da gebe ich Ihnen natürlich völlig recht. So meine ich das auch nicht prinzipiell. Ich meine eher, dass D012i vorgibt, dass "in derselben Reihenfolge in der sie im alphabetischen Verzeichnis oder im systematischen Verzeihnis der ICD-10-GM erscheinen" kodiert werden soll. Da sehe ich schon eine Aufforderung nach DKR z.B. A18.0+ nicht alleine stehen lasen zu sollen.

    Aber ist vielleicht auch eine Unschärfe in der Formulierung der DKR?

    Gruß

    Bruce

  • Hallo Bruce,

    nach meinem Verständnis beantwortet das nicht die Frage, ob z.B. der Kode A18.0+ auch alleine stehen kann. Gäbe es im Alpha-ICD einen alleinstehenden A18.0+, könnte man den nach der Anweisung auch alleine kodieren.

    Beim Durchscannen der zahlreichen Vorschläge "A18.0+" im alphabetischen ICD findet sich jedoch kein einziger A18.0+, der alleine steht.

    Viele Grüße

    M2