Hallo medman2
das könnte man isoliert betrachtet so interpretieren, wenn dieser Satz nicht mit den Worten eingeleitet würde: "...auf der Grundlage der nach Satz 2 übermittelten Daten...". Dadurch sind die nachfolgenden Beschreibungen ("Schlussrechnungen", "eingeleitete Prüfungen") nicht mehr inhaltlich zu verstehen, sondern bezeichnen die nach Satz 2 ermittelten Zahlen.
Damit beschreibt der Begriff Anteil nicht mehr inhaltlich eine Teilmenge, sondern nur noch den Rechenweg:
Anteil des Wertes aus Satz 2 Nr. 2 an dem Wert aus Satz 2 Nr. 1
(auch wenn dies der Begriff Quotient vielleicht genauer beschrieben hätte)
Schöne Grüße,