Prüfquote - welches Quartal ?

  • Hallo NuxVomica,

    ich habe so ein Schreiben leider nirgendwo gefunden. Es wäre sehr hilfreich für (mögliche) zukünftige Diskussionen, wenn ich das irgendwo finden würde.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Brucki,

    das entscheidende Schreiben (des BMG), auf das sich auch die DKG bzw. Landeskrankenhausgesellschaften beziehen, hat medman2 weiter oben als Link bereitgestellt.

    VG

    geoff

  • Guten Morgen liebes Forum,

    vielen Dank an Medman 2 nochmal für die Info des BMG diese hat noch zur Argumentation gefehlt. Schönes Woche:thumbup:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo zusammen,

    ich dachte eigentlich, dass nach der Einbeziehung des BMG alles klar wäre...

    Doch nun gibt es ein weiteres neues Gesetz "Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)"

    Mit folgendem zugefügten Satz, soll zukünftig der §275c SGB V klarstellen:

    "Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“

    Der Satz, dass der Eingang der Schlussrechnung bei der KK für die Quartalszuordnung gilt, verschwindet.

    Hä? Hab ich was verpasst? Wir waren doch mit der Zustimmung des BMG auf einem guten Weg?!?

    Also langsam aber sicher, macht's keinen Spaß mehr;)

    Was sagen Sie denn dazu?

    LG

    ida

  • Hallo ida,

    tja, aus

    • "Maßgeblich für die Zuordnung ist das Datum der Schlussrechnung"

    soll werden

    • „Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung",

    angeblich, um Missverständnisse bei der Zuordnung von Prüfungen zu einem Quartal und zu der maßgeblichen Prüfquote zu vermeiden.

    Das ist schlicht eine Änderung, hat mit Missverständnis nichts zu tun und zeigt uns, wie volatil Gesetze sind.

    Interessant ist, dass dies auch bereits abgeschlossene Prüfungen, z.B. des 1. Quartals 2020, betrifft.

    Warten wir es mal ab, bis das Gesetz verabschiedet wird.

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (30. November 2020 um 22:48)

  • Hallo,

    in der mir vorliegenden Fassung vom 19.10.20 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 19/23483) finde ich dazu nichts. Gibt es eine neuere Version?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    das bedeutet im Klartext für mich.

    Sarkasmusmodus EIN

    Pro Jahr darf die Kasse ca 12,5% aller Fälle prüfen. Die Verteilung auf die einzelnen Quartale erfolgt durch die Krankenkasse. Dabei soll in allen Quartalen annähernd gleich viel geprüft werden. Welche Rechnung wann geprüft wird obliegt der Kasse.

    Sarkasmusmodus AUS

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    da haben die Kassen ja mal wieder alles klar gemacht im Gesetz. X/

    Kurz eine andere Frage zum Thema: Hat irgendjemand einen Ansprechpartner/eine Emailadresse beim GKV-SV an den/die man sich wenden und mal über deren ermittelten Anteil von korrekten Prüfungen diskutieren kann? Meine Nachricht über das "Kontaktformular" vor geraumer Zeit scheint irgendwie im Sande verlaufen zu sein. Oder muss ich jetzt hinnehmen, dass unser Reporting sagt, dass wir gut 80% korrekte MDK-Gutachten im Quartal erhalten haben, der GKV-SV aber findet, dass es nur 69% waren?! Aktuell ist das egal, aber irgendwann liegt der Wert dann mal an der Grenze zum Strafabschlag und genau dann wird es interessant. Insofern würde ich schon mal gerne wissen, mit was für Daten die denn so die Quoten berechnen. Vielleicht rechne ich ja auch völlig quer.

    Gruß