Guten Tag,
da werden Sie auf Granit beissen. Der GKV-SV wird sagen, dass dies die Zahlen sind, die vom MDK kommen. Ich würde Ihnen empfehlen, jetzt schon mal mit Ihrem Rechtsvertreter zu klären, welche Rechtsmittel gegen diese einseitige Berechnung möglich sind. Zudem werden Sie sich streiten, welches GA zu welchem Quartal gehört.