Prüfquote - welches Quartal ?

  • Guten Tag,

    da werden Sie auf Granit beissen. Der GKV-SV wird sagen, dass dies die Zahlen sind, die vom MDK kommen. Ich würde Ihnen empfehlen, jetzt schon mal mit Ihrem Rechtsvertreter zu klären, welche Rechtsmittel gegen diese einseitige Berechnung möglich sind. Zudem werden Sie sich streiten, welches GA zu welchem Quartal gehört.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    die Zahlen kommen nicht vom MDK. Das ist alles stringent geregelt. Die Erfolgsquoten werden von den Kassen geliefert (Anzahl unbeanstandeter Schlussrechnungen (US), S. 10) sowie "US" Anlage 1 - S. 6.

    Es würde mich wundern, wenn der GKV-SV die Zahlen preisgibt.

    Das Verfahren ist extrem intransparent, weil vom GKV-SV keine Einzelerfolgsquoten der KK veröffentlicht werden. Sie können das faktisch nicht überprüfen, anders als z.B. die Anzahl der Einzelabrechnungen oder die Anzahl der Prüfungen, die von den Kassen an den GKV-SV gemeldet und von diesem veröffentlicht werden (müssen) (§ 275c Abs. 4 S. 3).

    Viele Grüße

    M2

  • die Zahlen kommen nicht vom MDK. Das ist alles stringent geregelt. Die Erfolgsquoten werden von den Kassen geliefert (Anzahl unbeanstandeter Schlussrechnungen (US), S. 10) sowie "US" Anlage 1 - S. 6.

    Hallo,

    aber auf Basis der übermittelten MDK-GA. Und insofern kommen die Daten vom MDK. Aber das ist angesichts der Gesamtproblematik unerheblich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo ins Forum,

    ich blicke gerade einfach nicht durch, und hoffe auf Tipps aus dem Forum.

    Mit Blick auf die im nächsten Jahr höhere Prüfquote und andere Änderungen bzgl. MD(K)-Prüfung:

    - ist es sinnvoll, jetzt Überstunden zu machen, um so viele Rechnungen wie möglich noch in 2020 auf den Weg zu bringen; oder

    - ist die Rechnungsstellung in 2021 sinnvoller; oder

    - ist es egal?

    Herzlichen Dank für die Unterstützung,

    fimuc

  • Hallo fimuc,

    mit der Anzahl der Schlussrechnung im 4. Quartal 2020 wird lediglich festgelegt, wieviel Fälle die einzelne Kasse im 2. Quartal 2021 prüfen darf. Wenn also jetzt noch viele Rechnungen verschickt werden, wird zwei Quartale später halt mehr geprüft werden können. Die Prüfquote von 12,5% selbst verändert sich dadurch nicht, insofern sähe ich hier keinen akuten Behandlungsbedarf (schon gar nicht für Überstunden:)).

    Noch ein kleiner Unterschied: Rechnungen, die jetzt noch bis Monatsende versendet werden, können in drei Quartalen geprüft werden (Q4/20, Q1/21, Q2/21) - dagegen führt der Rechnungsversand innerhalb der ersten beiden Monaten eines Quartals dazu, dass die Fälle maximal in zwei Quartalen geprüft werden können.

    Für die Prüfquote selbst spielt es keine Rolle, ob die Schlussrechnungen in der letzten Woche in 2020 oder der ersten Woche in 2021 versendet werden. Diese ist abhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung der Prüfung des MD(K) durch die KK und beträgt das ganze Jahr über 12,5% .

    Schöne Grüße, Anyway