Beatmung 2020 - Dauer bei Tod

  • Hallo zusammen,

    Aufnahme 02.02.2020 20:00h - verstorben 03.03.2020 12:00 durchgehend beatmet mit Druckdifferenz über 6mBar unter intensivmedizinischer Versorgung.

    Wieviele Stunden würdet ihr hier abrechnen? Patient wurde streng genommen nicht entlassen oder verlegt sondern wird mit Entlassgrund 07 (Tod) entlassen.

    16h oder 28h?

    Danke für Eure Meinungen

    gruß

    Tao

  • Hallo,

    Sie möchten also mehr Beatmungsstunden angeben als die Gesamtdauer des Aufenthaltes betragen hat?

    Das halte ich doch für etwas abenteuerlich .

    Davon abgesehen ist der Entlassgrund 07 auch eine Entlassung. Somit sind nur die tatsächlich angefallenen Stunden zu zählen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    Die Berechnung der Beatmung endet mit Feststellung des Todeszeitpunktes, s.a. DKR der Vorjahre.

    Wie sie rein EDV-seitig mehr Beatmungsstunden ermitteln wollen als Aufenthaltsstunden vorhanden, wäre auch interessant.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

    • Offizieller Beitrag

    Aufnahme 02.02.2020 20:00h - verstorben 03.03.2020 12:00 durchgehend beatmet mit Druckdifferenz über 6mBar unter intensivmedizinischer Versorgung.

    Hallo,

    M. E. scheinen das mehr als 29 Tage zu sein. War das so gemeint? Wissen Sie bereits, dass morgen um 12:00 Uhr der Todeszeitpunkt ist...?

    Gruß

    B. Sommerhäuser

  • Guten Abend,

    hier sind die tatsächlich erbrachten Beatmungsstunden abzurechnen, da am Aufnahme und Entlassungstag nur die tatsächlich erbrachten Stunden berücksichtigt werden. Eine Beatmungsdauer , die größer ist, als die Gesamtaufenthaltsdauer kann nicht resultieren. Eine Beatmungsdauer , die größer ist als die Dauer des Intensivaufenthaltes, ist jedoch möglich.

    FG Karla

  • Aufnahme 02.02.2020 20:00h - verstorben 03.03.2020 12:00 durchgehend beatmet mit Druckdifferenz über 6mBar unter intensivmedizinischer Versorgung.

    Hallo,

    M. E. scheinen das mehr als 29 Tage zu sein. War das so gemeint? Wissen Sie bereits, dass morgen um 12:00 Uhr der Todeszeitpunkt ist...?

    Gruß

    B. Sommerhäuser

    sorry mein Fehler, es war der 03.02. gemeint :-),

    Vielen Dank für die Antworten. Ich schließe mich an: es sind nur die tatsächlichen Beatmungstunden am Tag der Entlassung zu übermitteln, egal welcher Entlassgrund.

    Gruß Tao