Kodierung postoperative Wunddehiszenz

  • Hallo zusammen,

    bei einem Pat. erfolgte nach mehrfachen abdominalen Eingriffen auch ein VAC-Behandlung; in der Endphase wurden noch 2 Eingriffe durchgeführt:

    1. Die Faszienlücke wurde mit Vicrylnetz geschlossen und darüber noch mal ein VAC-Verband.

    3 Tage später 2. Der VAC wurde entfernt, Subcutis und Haut auf der Faszie mobilisiert und dann die Haut verschlossen.

    Was ist die richtige OPS für den letzten Eingriff?

    5-545.0 Sekundärer Verschluss der Bauchwand (bei postoperativer Wunddehiszenz) oder

    5-900.1b Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Bauchregion?

    Wir sind der Meinung, die OPS 5-545.0 ist korrekt, da es insbesondere die "postoperative" Wunddehiszenz beinhaltet,

    während der OPS 5-900.1b darauf keinen Bezug nimmt.

    Die Frage ist allerdings, ob bei 5-545.0 "zwingend" auch das Peritoneum beteiligt sein muss??

    Besten Dank

    Riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    die Bauchwand besteht aber nicht nur aus Haut- und Unterhaut.

    Bei der letzten OP wurde doch ausschließlich ein Hautverschluss durchgeführt.

    Der OPS-Kode für die Sekundärnaht bildet den Eingriff korrekt ab.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo zusammen

    und danke für die Antworten.

    Der Erlösunterschied beider OPS-Ziffern beträgt 27.000 €!!!

    Bei dem Pat. waren viele OPs notwendig, VAC Abdomen über 12 Tage, Meshbauchwandverstärkung etc.!

    Kann das wirklich sein???

    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Kann das wirklich sein???

    riol Konvergenzphasen-Prüfer

    rüfer

    • Mitglied seit 2. April 2004

    Seit 16 Jahren dabei und immer noch ein Romantiker!! Sehr schön! :D

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ich weiß, dass es bei DRGs nicht immer "gerecht" zugeht :saint:

    aber manchmal ist man doch unsicher und denkt, man hat etwas übersehen :rolleyes:

    Der Fall war äußerst komplex/aufwendig und alle Bedingungen (VAC-Abdomen, Zeitabläufe etc.) für eine sachgerechte Vergütung, insbesondere dieVAC-DRG, sind vorhanden.

    Es ist ja nicht die erste VAC-DRG, die wir vergütet bekommen und die Abläufe (VAC, Sekundärnaht etc.) sind ja immer gleich.

    Manchmal sieht man ja den Kodier-"Fehler" nicht und hinter fast man sich an den Kopf.

    Vielleicht formuliere ich meine Frage mal anders:

    Was sind die Kriterien einer VAC-DRG und kann die (ja fast immer erforderliche!) Sekundärnaht 5-900.1b ALLES zerstören?


    Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo riol,

    war ja spaßig und nicht ernst...

    Eine Naht zerstört nicht die DRG, sondern nicht jede davon ist in der entsprechenden Liste für die I98 (wenn es diese sein soll). Aber schauen sie, ob sie nicht noch Faszie oder andere Strukturen debridiert haben, die unter der Haut liegen. Schauen sie im DRG-Handbuch unter der jeweiligen DRG, welche Prozeduren hier gefordert sind, falls das ihnen noch helfen kann.

  • Anhand der Anamnese hatte der Patient ein Laparostoma. Dann wäre doch 5-545.1 der korrekte OPS.

    Dieser OPS ist schon drin!!

    Einzig der Austausch

    5-545.0 Sekundärer Verschluss der Bauchwand (bei postoperativer Wunddehiszenz)

    mit

    5-900.1b Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut: Sekundärnaht: Bauchregion

    haut so rein ;(

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Riol,

    Sie benötigen zum Erreichen der VAC-DRG ja immer vier (nicht beliebige) Eingriffe an jeweils unterschiedlichen Tagen. Der OPS 5-545.0 zählt zu diesen Eingriffen, der OPS 5-900.1b dagegen nicht. Er zerstört nicht Ihre DRG sondern der dadurch fehlende vierte Eingriff, der in die VAC DRG triggert. Lesen Sie doch mal im Definitionshandbuch Band 4 unter globale Funktionen "komplexe Vakuumbehandlung" nach.

    Freundliche Grüße

  • Hallo Margherita,

    danke für den Hinweis!

    Der 5-545.0 zählt also wie ein 4. "VAC", obwohl es keiner ist und damit gelangten wir in die G35Z.

    Durch die 5-900.1b fehlt uns der 4. VAC.

    Grausam :cursing:

    Trotzdem vielen Dank :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Admin 6. März 2020 um 21:31

    Hat den Titel des Themas von „Kodierung postoperative Wunddehiszens“ zu „Kodierung postoperative Wunddehiszenz“ geändert.