• Guten Morgen,

    sind die aufgeführten Maßnahmen bei ihnen ärztlich - psychologische Therapieeinheiten, wenn sie länger als 25 Minuten sind?

    a. Gespräche mit Betreuern

    b. Telefonate mit Betreuern oder Angehörigen

    c. Telefonate mit anderen Behördenvertretern

    d. Teilnahme an richterlichen Anhörungen

    Vielen Dank im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Kodiere_noskill:)

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo Kodiere_noskill,

    ja!

    Im OPS 9-60 sind diese Leistungen beschrieben:

    ◾Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)

    ◾Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern

    Grüße, helmutwg

  • Vielen Dank,

    diese Auflistung habe ich auch gelesen.

    Für mich ist nur nicht eindeutig, ob das Vorhalten dieser unterschiedlichen Leistungen eine Grundvoraussetzung für die Struktur der Regel-/ und Intensivbehandlung ist, oder ob sich genau dort die Definition einer "Therapieeinheit" versteckt.

    Grüße zurück :)

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger