Geschätztes Forum,
ich befasse mich mit folgendem Fall:
1. Pat. kommt zur Hüft- TEP und wird als I03B abgerechnet.
2. Hüfte luxiert im AHB innerhalb der GVD
3. Pat. wird wieder operiert, Revision und TEP-Wechsel - Pat. bleibt 14 Tage über OGVD
Das ganze wird als ein Fall abgerechnet - nun schreibt die Krankenkasse, dass sie nur den I03B ohne Langliegerzuschlag zahlen will, bei der Luxation handele es sich um einen "Arbeitunfall", für den die BG aufkommen müsse.
Es bieten sich folgende Möglichkeiten:
a) KK muss den gesamten Betrag incl. LL-Zuschlag zahlen
b) KK zahlt nur I03B - den LL-Zuschlag stellen wir der BG in Rechnung?
c) wir behandeln das als 2 Fälle und stellen jeweils den I03B beiden in Rechnung.
Wie sehen Sie es?
Freundliche Grüße
K. Harder