Hauptdiagnose Primärtumor oder Metastase?

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich bitte um gedankliche Unterstützung zur Ermittlung der Hauptdiagnose in folgendem Fall:

    Bei der Patientin ist ein exulzeriertes Mamma-Karzinom mit ossären Metastasen und einer Pleurakarzinose mit rezidivierenden Pleuraergüssen bekannt.

    Die Patientin wird stationär aufgenommen mit starker Dyspnoe nach stattgehabter Chemo in der onkologischen Tagesklinik. Bei einer Pleurapunktion werden 1200 ml abgelassen, daraufhin Besserung der Dyspnoe. Die Patientin benötigt aber weiterhin Sauerstoff. Zur Planung einer Pleurodese wird die Patientin konsiliarisch den Chirurgen vorgestellt. Die Pleurodese findet dann während des stationären Aufenthaltes statt. Zwei Thoraxdrainagen werden intraoperativ eingelegt. Mehrere postoperative Röntgenkontrollen erfolgen. Zudem wird mit einer Bestrahlung der Brustwirbelsäule bei ossären Metastasen begonnen. Die Patientin wird insgesamt an drei Tagen während des Aufenthaltes bestrahlt. Täglich wird die Brust verbunden bei exulzeriertem Tumor.

    Liege ich so falsch, wenn ich meine, dass hier folgender Satz aus der Kodierrichtlinie 0201 (Neubildungen) greift?

    "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Ein MDK-Gutachter sieht hier den Primärtumor als Hauptdiagnose und argumentiert mit dem Beschluss des Schlichtungsausschusses. Wir hatten die Pleurakarzinose mit Pleuraerguss als Hauptdiagnose kodiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    mediako

  • Hallo,

    der Schlichtungsausschuss legt nur fest, wann die Komplikation (des Tumors bzw. der Tumortherapie) und wann der Tumor als HD anzugeben ist.

    Für die oben beschriebene Konstellation eines metastasierten Karzinoms, wo sowohl Primarius als auch mehreren Metastasen ein jeweils spezifischer Aufwand zugeordnet werden kann, trifft der Schlichtungsausschuss nach meiner Ansicht keine Aussage.

    Hier ist m.E. dann nach Aufwand zu entscheiden, wie auch mediako oben geschrieben hat.

    Gruß,

    fimuc

  • Hallo,

    das ist ein Thema, bei dem der Schlichtungsausschuss mehr Probleme verursacht hat, als er gelöst hat.

    Das ist aber auch eine Frage, die meines Erachtens nach gerade wieder vor dem Schlichtungsausschuss ist, weil es zwischen SEG 4 und FoKA strittige SEG 4 Kodierempfehlungen dazu gibt.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo fimuc,

    Warum sollte der Schlichtungsspruch im o.g. Beispiel nicht greifen? Es handelt sich um eine Komplikation des Tumors und es wird mehr als eine Komplikation behandelt. Dann ist C50 in dem Fall m.E. Klar die HD ( hatten wir auch schon mehrfach in anderen Chats diskutiert aber natürlich ohne einheitlichen Konsens...)

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    für mich ist das ebenso klar nicht der Primärtumor HD, sondern die Metastase.

    Tumor bedeutet nicht zwingend Primärtumor, es kann auch die Metastase sein.

    Aber ich denke, da wird man keinen Konsens finden. Das muss jetzt einfach mal klar geregelt werden; schön wäre es, wenn man das in den DKR hinbekommen würde, aber da sehe ich die Chancen gleich "0". Also warten wir auf den Schlichtungsausschuss.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo Herr Breitmeier,

    im oben geschilderten Fall liegt m.E. nur eine Komplikation vor: der (mutmaßlich maligne) Pleuraerguss als Ursache der Dyspnoe.

    Metastasen sehe ich in diesem Kontext nicht als "Komplikation" eines Primarius.

    Gruß,

    fimuc