Mapping Problem A41Z / I06Z

  • Hallo liebes Forum,

    ich schildere heute ein Kodierproblem, dass nun schon des öfteren bei uns ausgetreten ist und m.E. einen Mappingfehler darstellt.

    Patientin, geb.: 04.08.1988
    Aufnahme: 08.05.2003
    Entlassung: 11.06.2003
    Beatmung: 40h

    HD: M41.15
    ND: J90

    OPS: 5-838.7, 5-838.5, 5-836.2, 8-718.1, 5-838.7 (zweiter Eingriff während des Aufenthaltes), 8-800.2, 8-810.1, 8-931, 8-803.2, 8-704

    Diese Kodierung führt in die DRG A41Z mit einem Relativgewicht von 2,620 und, in diesem Fall einem Effektivgewicht von 4,516. Korrekt wäre aber die DRG I06Z mit einem Relativgewicht von 5,633.

    Da hier, gemäß den DKR, die Intubation bei längerdauernder Beatmung korrekt zusätzlich kodiert wurde entsteht die Zuweisung in die A41Z. Nimmt man die Intubation heraus, wird die I06Z erreicht.

    Wie seht Ihr diesen Fall ? Sind ähnliche Fälle bekannt ? Liegt das Problem schon beim InEk ? Ich habe bisher die Intubation einfach herausgenommen.

    Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus. Besonderen Dank auch an Kollegen Winter aus Berlin für die detaillierte Aufarbeitung meines letzten Beitrages.

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Vierzigmann,

    nach meinem Dafürhalten sieht alles korrekt aus. Auch ein Mappingproblem kann ich nicht erkennen.
    Durch das Alter der Patientin < 16 J. erfolgt die Zuweisung zur Pre-DRG A41Z.
    Ich hoffe, ich konnte behilflich sein.
    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Vierzigmann,
    es ist kein Codierproblem. Beatmungen sind eine PräeMDC.
    Jede Beamtmung führt in die Beatmung DRG.
    Somit können Sie nicht in die i06Z gelangen.

  • Hallo,

    dieses Problem ist bekannt. Wir (s.Foto) haben dies dem InEK in Zusammenarbeit mit der "Wirbelsäuleninitiative DRG" (Ortho-Help-Homepage, ahrens@orthohelp.de) gemeldet.
    Dies ist ein Zusammenschluß der WS-Chirurgen im Frühjahr (gewesen), der den Bereich der MDC 08 neuordnen möchte.

    Hier wurde auf das Problem der häufigen prolongierten Nachbeatmungsnotwendigkeit bei den jungen skoliotischen Mädchen hingewiesen und dem Problem, daß diese Fälle in der MDC 08 bleiben müssen und nicht in die Pre-MDC kommen.

    Es ist jedoch sicher falsch, die Beatmungsstunden wegzulassen...
    Eine Antwort auf dieses Problem der falschen Kostenzuordnung im Rahmen der Kalkulation beim InEK wird nur das InEK selbst geben können.

    Gruß :x

    Björn

  • Hallo Herr Vierzigmann,

    da Sie mich indirekt angesprochen haben, will ich Ihnen auch antworten. Das Beatmungsproblem haben die anderen schon beantwortet. In der Orthopädie gibt
    es viele Fälle, in denen mehr schlechter bezahlt wird als weniger.

    Ich kann nur hoffen, dass das InEK hier eine Lösung findet.

    Es ist z.B. nicht einzusehen, dass, wenn bei einer infantilen Cerebralparese (Tetraparese) eine von zwei luxierten Hüften allein mittels DVO behandelt wird, die DRG I08A (RW 2,631) abgerechnet wird (nach DKR und unilokulärer Behandlung einer Systemerkrankung also Hüftlux z.B. Q65.1 als HD), und wenn die Kontrakturen beider Hüften, Knie und die Spitzfüße mittels Muskel- und Sehnenverlängerungen zusätzlich in gleicher Sitzung mitbehandelt werden (nach DKR ist dann die Systemerkrankung HD (also z.B. G80.8)), korrekterweise nur die DRG B06B (RW 1,975) gegroupt wird.

    Wenn für diese Fälle keine Lösung gefunden wird, wird es dazu kommen, dass die Kinder bis zu sieben mal ins Krankenhaus müssen (die ME nicht mitgerechnet), was nicht nur ein unverantwortliches Narkoserisiko in sich bergen würde.

    Mein pragmatischer Vorschlag zu einer Mehrfachbehandlung wäre, und das InEK könnte dies ja mal durchkalkulieren, die teuerste DRG wird voll bezahlt, die nächste halb, die dritte zu einem Drittel usw. Die obere GVD könnte dann nach dem gleichen Schema addiert werden.

    Soweit für heute,
    Mit freundlichen Grüßen.
    Thomas Winter
    Berlin