Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Fußnote 19 des ZE2020-175 wird ausgeführt: " Nach §5 Abs. 2 Satz 3 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE40 aus 2019 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben....". Diese (durch mich unterstrichene) Formulierung ist für uns nicht interpretationsfähig, hier wird allein auf die Höhe und gerade nicht auf andere Abrechnungsregeln abgestellt. Nun haben wir die missliche Situation, dass einige Kostenträger dieses ZE bezahlen, andere jedoch nicht. Die teilweisen Ablehnungen werden mit der Fußnote 6 des ZE40 aus 2019 begründet, diese Fußnote führt aus: " Diese Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter <15 Jahren."
Bevor wir hier weitere Schritte prüfen erbitte ich die Auffassungen des Forums pro/contra dieser Auslegung.
Vielen Dank im Voraus
MfG Dirk Steinke