Abrechnung ZE2020-175 Gabe von Filgrastim

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Fußnote 19 des ZE2020-175 wird ausgeführt: " Nach §5 Abs. 2 Satz 3 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE40 aus 2019 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben....". Diese (durch mich unterstrichene) Formulierung ist für uns nicht interpretationsfähig, hier wird allein auf die Höhe und gerade nicht auf andere Abrechnungsregeln abgestellt. Nun haben wir die missliche Situation, dass einige Kostenträger dieses ZE bezahlen, andere jedoch nicht. Die teilweisen Ablehnungen werden mit der Fußnote 6 des ZE40 aus 2019 begründet, diese Fußnote führt aus: " Diese Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter <15 Jahren."

    Bevor wir hier weitere Schritte prüfen erbitte ich die Auffassungen des Forums pro/contra dieser Auslegung.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG Dirk Steinke

  • Hallo Herr Steinke,

    tja, die Differenzierung "der Höhe nach" und "dem Grunde nach" fällt manchem schwer.

    Vielleicht schlagen sie der Gegenseite vor, für die maximal ersparten 54,33 € einen Orden im Kampf für die Versichertenbeiträge zu erwerben.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    wenn Sie sich den OPS2020-Katalog ansehen, werden Sie feststellen, dass die ersten 2-3 Intervall-OPS dort eine Altersbeschränkung haben
    Wenn Sie einen Pat. über 15 Jahre haben dürfen Sie den OPS nicht angeben. Ohne OPS m.E. kein ZE

    So handhaben wir das

    S. Lindenau

  • Guten Tag Herr Lindenau,

    vielen Dank für den gedanklichen Sprung, das war es. In der Abrechnung sollte man(n) also die Kodierung nicht ungefragt/ungeprüft übernehmen ...

    MfG stei-di