Bundesrat - COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz​

  • Hallo,

    so die KGNW hat in ihrem Rundschreiben 239/2020 das ganze jetzt veröffentlicht

    "....Zur Übermittlung der im laufenden Fall zu erhöhenden Pflegeentgelte bei „Überliegern“ zum April 2020 soll folgende Regelung getroffen werden:

    Für Belegungstage ab dem 01.04.2020 ist der in § 15 Abs. 2a Satz 1 KHEntgG für diesen Zeitraum ausgewiesene, erhöhte Eurowert anzuwenden. Für Fälle mit Aufnahme vor dem 01.04.2020 und Entlassung nach dem 01.04.2020 sind die tagesbezogenen Pflegeentgelte im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 21.04.2020 des Rechnungseinganges bei der Krankenkasse nach den individuellen Softwaremöglichkeiten der Krankenhäuser entsprechend der esetzlichen Vorgabe aus den Werten für den Zeitraum vor dem 01.04.2020 in Höhe von 146,55 Euro und für den Zeitraum ab dem 01.04.2020 in Höhe von 185,00 Euro anzuwenden. Die automatische Rechnungsprüfung der Beträge der Pflegeentgelte wird bis zur maximal zulässigen Höhe in diesem Zeitraum (01.04.2020 bis 21.04.2020) bei den Krankenkassen ausgeschaltet.

    Ab dem 22.04.2020 wird die Prüfung der Pflegeentgelte bei den Krankenkassen auf den Wert des Pflegebasisentgeltwertes am Aufnahmetag wieder aktiviert.

    …."


    Das heißt so schnell wie möglich abrechnen. Da alle Überlieger-Rechnungen ab dem 22.04. wieder nach dem Aufnahmedatum geprüft werden. Das wird dann auch für Fallzusammenführungen und MDK-Prüfungen gelten.

    S. Lindenau

  • Guten Tag zusammen!

    Aus der DKG-Pressemitteilung vom 04.06.2020: „Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.“

    Sind die Kriterien für die Einteilung der Krankenhäuser in fünf Kategorien irgendwo veröffentlicht?

    Viele Grüße!

  • Wir haben folgende Info bekommen, die aber noch nciht verbindlich ist.

    "Das Kriterium für die Zuordnung eines Hauses zu einer Kategorie ist der verweildaueradjustierte CMI. Das heißt, man (genauer gesagt das InEK) hat den CMI des Jahres 2019 durch die Verweildauer 2019 dividiert. Die sich ergebenden Quotienten werden dann in 5 Bereiche untergliedert:"

    "

    Bitte beachten Sie: Für eine Zuordnung eines Krankenhauses zu Pauschalen, die höher als 560 Euro liegen, ist es zudem erforderlich, dass das jeweilige Krankenhaus in der 19. oder 20. Kalenderwoche des Jahres 2020 mindestens einmal intensivmedizinische Behandlungskapazitäten an das DIVI-IntensivRegister gemeldet hat.

    "

    • 0 bis 0,147 = 360 Euro
    • 0,147 bis 0,164 = 460 Euro
    • 0,164 bis 0,211 = 560 Euro
    • 0,211 bis 0,235 = 660 Euro
    • >0,235 = 760 Euro
  • Vielen Dank!

    ... Gerade kam auch eine Bestätigung von unserer Krankenhausgesellschaft - es steht im Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit "Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV)" - dort sind sogar bereits alle Krankenhäuser mit Beträgen aufgelistet.

  • Hallo,

    weiß jemand, wie das bei psychiatrischen Abteilungen berechnet wird. Der pauschale Erlösausgleich erfolgt ja für Somatik und Psychiatrie gleich; in der Psychiatrie gibt es aber keinen CMI.

    Viele Grüße

    M2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (10. Juni 2020 um 13:42)

  • Hallo,

    soweit ich weiß

    280 EUR vollstationär

    190 EUR teilstationär

    Interessant wird es bei Mischhäusern

    Es wird ja von Krankenhäusern und nicht von Fachabteilungen gesprochen

    Auch interessant sind bei uns die somatischen Fachkliniken die einen hohen E3.3-Anteil (kein CMI) haben.....

    S. Lindenau