COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz​ und Abweisungen von Rechnungen

  • Guten Tag!

    Ich versuche diese Frage als ein neues Thema.

    Die Frage, ob die Kassen nun die Rechnungen abweisen dürfen (abgesehen wohl von rein technisch fehlerhaften Rechnungen) hat Herr Spahn in Live-Interview nicht beantwortet, sondern zu Klärung mitgenommen. Das ist aber eine sehr wichtige Frage. In der letzten Zeit ist die Abweisung der Rechnungen zum Sport geworden - dabei geht es nicht nur um Verweise auf eine "zu kurze" Verweildauer oder um eine Begründung der stationären Bedürftigkeit nach BSG-Urteil aus 2013, sondern auch um eine "aus unserer Sicht unplausible Hauptdiagnose" oder um "eine Nebendiagnose, die nach unseren Daten nicht bekannt ist".

    Wie sieht das die Gemeinde, insbesondere die Rechtsanwälte unter uns? Bietet das neue Gesetz hier Schutz oder eher nicht?

    Grüße an Alle und bleiben Sie gesund.

  • Gut, bei jetzt 5 % Quote bleibt nicht viel zur Prüfung übrig . Aber die Rechnung und die Kodierung würde sich ja nicht ändern nur weil die Rechnung abgewiesen wurde. Vielleicht spricht man mit dem "Sportbegesiterten" der Krankenkasse einmal.

    Abweisung halte ich für ein nicht geeignetes Mittel, dann schon eher der persönliche Kontakt.

    Persönliche Anmerkung: bei manch einem Mitstreiter ist die Sky Sport freie Zeit aufs gemüt geschlagen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Schulz, und vielen Dank!

    Natürlich spreche ich mit den Sachbearbeitern. Ich habe dabei auch Fälle, wo die Rechnungen mehrfach abgewiesen wurden, weil sie - so sagt man - jedes mal bei verschiedenen Sachbearbeitern landeten ... Das nimmt schon einiges an Zeit und Nerven in Anspruch. (Das war zeitlich allerdings noch vor dem Beginn der Pandemie, das muss man auch mal sagen.)

    Daher frage ich mich, ob die Kassen das überhaupt dürfen. Die formalen Fehler in den Rechnungen bleiben natürlich außen vor.

  • Liebe Forummitglieder,

    über ANFM kommen nicht begründete Rechnungsabweisungen von der "Herrin des Verfahrens" ;) und dies nicht zu knapp.

    Wie handhaben Sie diese Rechnungsabweisungen in Ihren Häusern?

    Meine Bedenken, die zurückgewiesenen Rechnungen, bekommen mit Beantwortung wieder einen neuen Datensatz/Eingang und dann?

    Wie sieht es jetzt mit COVID mit den Verfristungen zu den MD-Prüfverfahren aus, laut Prüfverfahren § 275 .... ist m.E. noch gültig mit Rechnungseingang - Kassen Zeit zur Prüfung 3 Monate???? oder ist die Regelung 4 Monate schon in Kraft gesetzt. Irgendwie sind die Regelungen für mich nicht schlüssig. Erbitte Aufklärung ;)

    Lieben Dank,

    sonnige Grüße Heidi

  • Guten Tag,

    abgelehnte RECH-Datensätze schicken wir nach anwaltlicher Beratung nicht nochmals an die Kasse, wenn er formal korrekt übermittelt war. Seither bekommen neben den ANFM kaum noch zusätzliche RECH-Abweisungen. Erbittet eine Kasse die Rechnung nochmals, faxen wir diese.

    Alles Gute,

    dewag