StäB - Erfahrungen mit MDK-Prüfungen

  • Liebes Forum,

    aus aktuellem Anlass interessiert mich Ihre Einschätzung und Ihre Erfahrung mit der stationsäquivalenten Behandlung (OPS 9-701) .

    Wir haben den ersten Fall, bei dem der MDK einen telefonischen Kontakt (aus verschiedenen Gründen der einzige an diesem Tag) nicht als „direkten Kontakt“ anerkennt und die StäB um diesen einen Tag kürzt.

    Wie haben Sie für sich die Vorgabe

    „Es erfolgt mindestens ein direkter Patientenkontakt durch mindestens ein Mitglied des multiprofessionellen Teams pro Tag.“

     verstanden und definiert?

    Wie gehen Sie mit therapeutischen Belastungserprobungen an den Wochenenden/Feiertagen um: Finden da „nur“ Telefonkontakte statt? Machen Sie solche Beurlaubungen überhaupt?

    Gab es bei Ihnen schon ähnliche MDK-Rückmeldungen?

     Viele liebe Grüße vom Bodensee :)

    Kodiereule


  • Hallo Kodiereule,

    dass bisher noch keine Antwort eingetragen wurde, zeigt einmal mehr, dass STÄB aktuell und wohl auch zukünftig keine große Verbreitung finden wird - zumindest nicht mit den derzeitigen Vorgaben. Das ist alles gut gemeint, hört sich auch prima an, aber dann werden die Grenzen so eng gesetzt, dass eine exakte Umsetzung in der Praxis auch möglichst schwierig wird...

    Ich habe keine eigenen Erfahrungen, höre aber von Kollegen, dass der MDK in der Vergangenheit die STÄB-Vorgaben sehr intensiv geprüft und bei dem leisesten Verdacht einer Abweichung auch rigoros die Tage gestrichen hat.

    STÄB kann aus Prestigegründen bei finanzkräftigen Häusern Sinn machen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Verfahren und der damit verbundene enorme Aufwand jemals kostendeckend umsetzbar sein kann.

    Schöne Grüße aus dem sonnigen Norden

    Anyway

  • Hallo Kodiereule,

    wir haben in den Jahren 2018 und 2019 die StäB Behandlung angeboten.
    Durch den MDK wurden ca. 80% der Fälle geprüft. Im Vordergrund stand dabei die Erfüllung der Dokumentationsvorgaben der StäB Vereinbarung. Ich kann nur jedem empfehlen, die Vorgaben zu 100% zu erfüllen (falls das überhaupt möglich ist).

    Hier hat der MDK in vielen Fällen z.B. die Verweildauer und die Indikation bestätigt, dann aber festgestellt, dass die Eignung der häuslichen Umgebung nur zu Beginn der Behandlung, nicht aber "im Behandlungsverlauf" (§ 3 Abs 2) dokumentiert ist. Die leistungsrechtliche Entscheidung wurde den Kassen überlassen. In der Regel wurden dann die kompletten Erlöse gestrichen!

    Wenn man sich die Vereinbarung anschaut, gibt es sehr viele Detailregelungen, die sich für diese Art der Prüfung anbieten: z.B. die namentliche und berufsgruppenbezogene Dokumentation der wöchentlichen Behandlungsteams, die Zustimmung der Angehörigen, die detailierte Beschreibung der Indikation, die wöchentliche Visite, der Facharzt Standard....

    Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man auf Basis der Vereinbarung in jedem StäB Fall einen kleinen Fehler finden kann, der dann als Grund für Erlösstreichung dient.

    Die häusliche Behandlung an sich ist aber sowohl bei den Patienten, als auch bei den Mitarbeitern sehr gut aufgenommen worden.

    Wir haben ab 2020 auf ein Modellvorhaben umgestellt und setzen dort die häusliche Behandlung in einer sehr viel flexibleren Weise und ohne Rechnungsprüfungen fort.

    Grüße helmutwg