Hallo Forum,
nach der Kündigung des dreiseitigen Vertrages zum ambulanten Operieren im Krankenhaus durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum 31.12.2003 einigten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen am 20. Juni 2003 auf eine Neufassung des Vertrags, der Qualitätssicherungsvereinbarung sowie des Kataloges zum Ambulanten Operieren und stationsersetzenden Eingriffen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Das Deutsche Krankenhausinstitut veranstaltet am 24. Juli 2003 eine aktuelle Hospital Management Konferenz "Der neue Vertrag nach § 115 b SGB V zum ambulanten Operieren im Krankenhaus - Inhalte, Handlungsbedarf, organisatorische Umsetzung -", zu der wir Sie herzlich einladen. Näheres finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:
http://www.dki.de/?Verdetails/verdetails.cfm?semnr=2070
Herzliche Grüße
Gabriele Gumbrich
Deutsches Krankenhausinstitut
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