Ich habe das Thema "OPS nicht im AOP-Katalog" gesehen. Hätte allerdings noch weitere Fragen dazu:
Es geht mir um die Abrechnung von Fällen, welche Leistungen aus dem EBM Katalog und dem AOP Katalog beinhalten. Die Hauptleistung ist meistens die EBM-Leistung.
Daten zum Beispiel-Fall:
HD S83.54
ND M65.86 mit
OPS 5-813.7(nicht im AOP Katalog aber im EBM über Ziffer 31146) und
OPS 5-811.2h (AOP Katalog Kat.2).
Keine Komplikationen, keine Komorbiditäten. Unfall war vor einem halben Jahr.
Patient zwischen 20 und 30 Jahren, geplante Aufnahme und reguläre Entlassung am 2. postoperativen Tag.
Ärzte mit Ermächtigung Chirurgie/Unfallchirurgie sind am KH angestellt.
Frage: Die Kasse lehnt die Bezahlung der stationären Kosten ab. Der Aufenthalt sei ambulant abzurechnen.
Wie kann ich argumentieren und wo finde ich etwas Schriftliches? evtl. Urteil, Erläuterungen….
Bitte dringend um Hilfe, da wir öfters solche Fälle haben und diese in letzter Zeit immer zurückbekommen.
Gruß
saschu