Transportkosten bei Verlegung

  • Guten Tag zusammen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch, bitte um Erleuchtung.

    Patientin kommt mit vorzeitigem Blasensprung in 37 KW. Bei Aufnahmeuntersuchung wird V.a. eine hämatologische Erkrankung gestellt und die Patientin wird ins KH der Maximalversorgung verlegt.

    Die Krankenkasse lehnt die Transportkosten ab. Die Begründung: "Die abgerechnete Verordnung wurde ganz oder teilweise während des Krankenhausaufenthalts des Versicherten erbracht. Diese Kosten sind mit dem jeweiligen Pflegesatz des Krankenhauses abgegolten und können der Krankenkasse nicht getrennt in Rechnung gestellt werden. Der zuständige Kostenträger ist das Krankenhaus".

    Ist das so wirklich korrekt?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    nein, dass ist nicht korrekt. Es handelt sich um ein Verlegung aus medizinischen Gründen, da ist die Krankenkasse zuständig.

    Aber Sie sollte mal mit der Krankenkasse sprechen bzw. in ihrem System die Entlass- bzw. Verlegungsdaten überprüfen (Datum und Uhrzeit). Häufig ist das das Problem. (Fahrt wurde schon zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als diese im KIS noch stationär geführt wurde.)

    Schönen Gruss!

  • Hallo Hypki,

    vielen Dank! Auch aus meiner Sicht ist das eine Verlegung aus medizinischen Gründen, die zu Lasten der Kasse gehen soll. Ich wollte nur gegenchecken, ob ich nicht etwas übersehen habe.

    Vielen Dank auch für den Hinweis bzgl. des Entlassungszeitpunkts!

    Viele Grüße.

  • Guten Tag,

    wir sind ein Klinikum mit 3 Standorten. Eine bestimmte Krankenkasse lehnt jetzt aus den Jahren 2019 und 2020 die für uns medizinisch indizierte Verlegung von 2 Patienten in eines KH's unserer anderer Standorte ab, mit der Begründung, dass medizinisch zwingende Gründe nicht zu erkennen sind und die beteiligten KH's die Verlegung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen der Zusammenarbeit für erforderlich halten und veranlassen.

    Nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 müsste die KK die Kosten tragen, da medizinische Gründe zur Verlegung vorlagen:

    1. Fall: Aufnahme in KH A mit einer LWK- und BWK-Fx. Ein CT zur Diagnosesicherung konnte erst am zweiten stat. Tag erfolgen, dann wurde die Verlegung ins KH B zur operativen Versorgung, da im KH A diese Versorgung nicht stattfinden kann.

    Es wird eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt (28.03.2020) ( voll-/teilstat. Krankenhausbehandlung, Taxi/Mietwagen, liegend)

    2. Fall: Aufnahme in KH A mit einem DFS Nekrose am Amputationsstumpf. Im Duplex zunächst nur geringe Stenosen.

    Da es unter adaptierter Wundbehandlung zu keiner wirklichen Besserung der Wundverhältnisse kam, wurde zusätzlich eine ct-gestützte AAG der Becken- und Beinarterien durchgeführt. In dieser zeigen sich nun relevante Stenosen, so dass nach telefonischer Rücksprache die Verlegung ins KH B zur gefäßchirurgischen bzw. angiologischen Intervention erfolgte. (Die Leistung ist am Standort A nicht gegeben)

    Es wird eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausgestellt (04.12.2019) ( voll-/teilstat. Krankenhausbehandlung, Taxi/Mietwagen, Tragestuhl)

    Im letzten Fall wird die Verbringung (Behandlung Fachklinik für Urologie) abgelehnt:

    3. Fall: Aufnahme in KH A mit einer COPD - während des stationären Aufenthaltes wird der Patient aus medizinischen Gründen (akuter Harnverhalt bei Verdacht auf Blasensphinktersklerose) in ein externes KH (gehört nicht zu unserem Klinikum) verbracht und am selben Tag wieder in KH A aufgenommen.

    Es wird eine Verordnung einer Krankenbeförderung für Hin- und Rückfahrt ausgestellt (19.11.2019) ( voll-/teilstat. Krankenhausbehandlung, KTW wegen permanenter O2-Gabe)

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße.

  • Hallo DianaM,

    im 3. Fall handelt es sich um eine Verbringung. Bei Rücktransport am selben Tag gehen die Kosten für die Leistung wie auch für den Transport zu Ihren Lasten.

    Zu Fall 1 und 2 würde mich interessieren, ob Sie ein Krankenhaus mit drei Standorten haben oder drei Krankenhäuser, sprich haben Sie eine IK-Nr. oder drei??

    Viele Grüße

    M2

  • Guten Morgen zusammen,

    medman2: Wir sind ein Klinikum mit 3 Standorten - also eine IK-Nr. - wäre das etwa ein Kriterium für die im Schreiben der KK angegebenen Wirtschaftlichkeit? Unsere Standorte haben unterschiedliche Leistungsangebote/Spezifizierungen, so dass wir nicht alles an jedem Standorten versorgen können.

    @B. Sommerhäuser: Vielen Dank für die Informationsquellen

    Bei Fall 3 habe ich gestern selbst noch die "Erleuchtung" gehabt, dass es sich ja um eine Verbringung handelt und diese zu unseren Lasten geht (so war es bisher ja immer), wahrscheinlich hat mich die Prüfung der "alten" Fälle etwas aus der Fassung gebracht :)

    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    DianaM

  • Wir sind ein Klinikum mit 3 Standorten - also eine IK-Nr. -

    Hallo DianaM,

    damit haben Sie doch die Antwort gegeben: es sind interne Verlegungen, Sie führen den Fall im §301 durchgehend (mit unterschiedlichen Fachabteilungen), aber der Transport findet während (und nicht von oder zur) der stationären Behandlung statt, damit gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Das Problem haben alle Häuser, die nur (noch) mit einem IK arbeiten. Sollte aber bei der Entscheidung zur Fusion mit berücksichtigt worden sein.

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo zusammen,

    zakspeed:

    Da muss ich Ihnen widersprechen. Ich habe die Kosten für Fall1 und 2 vom Leistungsträger bezahlt bekommen. Bei meinem Schreiben habe ich mich auf das BSG-Urteil S 1 KR 3340/18 bezogen.Antwort:

    "[...] Die Rückforderung für die beiden Transporte zwischen den verschiedenen Standorten (04.12.2019 und 28.03.2020) stellen wir im Hinblick auf das beim BSG anhängige Revisionsverfahren zurück [...]"

    Vielen Dank an Herrn Sommerhäuser für die Informationsquellen!

    Viele Grüße

    DianaM

  • Hallo zusammen,

    diese Woche beläuft sich bei mir alles rund um das Thema Transport und Rettungsdienst... dieser Fall bleibt hoffentlich ein nie wieder kehrender Einzelfall :/

    Wir haben eine psychiatrische FA (keine geschlossene). Ein Patient, mit einer sehr komplexen Krankheitsgeschichte, getrieben von Todesängsten und daraus resultierenden Fehlhandlungen, hat in einer Nacht den Rettungsdienst 5 mal über sein Handy gerufen.

    Nun liegt unserem Haus eine Rechnung für die Einsätze mit einer Summe im 4-stelligen Bereich vor.

    Mein erster Gedanke war, der Patient muss das zahlen - aber er ist psychisch krank und ist bei uns in vollstationärer Behandlung.

    Da wir keine "geschlossene" Abteilung sind und der Patient auch keine 1/1 Behandlung hat, kann man ihn ja nicht 24/7 beobachten.

    Mein zweiter Gedanke war, dass ich dem Rettungsdienst (Landkreis) die Situation erkläre und man sich vielleicht irgendwie einigen kann. Ich muss dazu sagen, dass der Rettungsdienst unserer Klinik der Straße gegenüber stationiert ist - postalisch trennen uns nur wenige Hausnummern.

    Gibt es vielleicht jemanden, der so etwas schon hatte?

    Viele Grüße

    DianaM

  • DianaM:
    Da würde ich es drauf ankommen lassen. Ihr habt ja den Rettungsdienst nicht verständigt. Der Rettungsdienst wird doch in der Regel eh von der Kommune gestopft bis er kostendeckend ist. Lasst euch da keinen Bären aufbinden!

    Wir hatten schon Patienten, die sind während eines stationären Aufenthaltes mit einem Überweisungsschein zum niedergelassenen Radiologen auf der anderen Straßenseite gestapft und als dieser die Leistung nicht mit der KV abrechnen konnte hat er uns Rechnungen geschickt. Haben wir nicht bezahlt. Wir haben die Leistungen nicht in Auftrag gegebene und womöglich mit der Behandlung dieser Beschwerden überhaupt nichts zu tun gehabt.

    #Stilblüten des Alltags