Da hätte ich eine kurze Frage an Ozy: Wo genau steht in den DKR, daß das Systematische Verzeichnis "bindend" ist? Dem Anhang A "Grundregelungen zur Verschlüsselung (WHO)" kann ich das nicht entnehmen und finde dazu auch an anderer Stelle in den DKR nichts. Helfen Sie mir daher bitte auf die Sprünge.
Vielen Dank,
V. Blaschke