D65.0: Afibrinogenämie oder Hypofibrinogenämie

  • Hallo,

    ok. danke Ozy, wie mir die Anfrage entgehen konnte?! ok, wenn es da so steht, dann wird kein GA oder Gericht(außer BSG in speziellen Ausnahmefällen;-)) mehr etwas anders behaupten wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    rokka

  • Ich kann der FoKA-Empfehlung (mehr ist es nicht, ebenso wie die KDE) keinerlei Begründung entnehmen. Das schwächt die Aussage m. E. ganz erheblich.

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • ...ich hätte gedacht die stimmen sich mit dem DIMDI ab. irgendwer muss fachlich fundiert doch mal was gedacht/gemeint haben bei der Codezuweisung (systematisch/alphabetisch).

    Ich hatte gehofft hier im Forum gibts auch "Interne" die bei den Klassifikationen mitarbeiten und ein belastbares Statement zur Klärung abgeben könnten.

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    nur zur Vervollständigung diese Threats: Überraschende Wendung:

    Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zur Kodierung des Fibrinogenmangels veröffentlicht

    Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.

    siehe dort

    MfG

    rokka

  • Guten Morgen,

    tut ja nun niemandem mehr weh, da die Höhergruppierung dieser Fälle seit 2022 auf solch mit Fibrinogengaben >10 g beschränkt ist.

    Gruß

    merguet